Hund zugelaufen?
Ich bin vorhin im Wald spazieren gewesen und da ist mir einfach aus dem nichts ein kleiner Hund hinterher gelaufen, der sieht nicht sehr gepflegt aus und trägt auch kein Halsband bzw Geschirr uä.
Hab tatsächlich keinen Besitzer weit und breit entdeckt, und hatte im Wald kein Netz, darum den Hund mitgenommen bzw er ist mir halt hinterher gelaufen.
Ich hab jetzt das Örtliche Tierheim angerufen und da geht keiner dran, weiss jemand an wen ich mich jetzt auf die Schnelle wenden kann? Ich hab leider keine Ahnung deshalb wollte ich schnell nachfragen
4 Antworten
Bitte Polizei informieren das der Hund bei Dir ist, die Besitzer sind vielleicht schon ganz verzweifelt vor Angst um Ihren Wuffel! Die Polizei hat sicher auch ein Lesegerät für den Chip so kann man diesen auslesen (falls das Tier gechipt ist) und hoffentlich ist das Tier registriert dann findet man den Besitzer. Vielleicht hat der Besitzer den Hund auch schon bei der Polizei als vermisst gemeldet....
Ungepflegt sieht ein Hund ganz schnell aus dann nämlich wenn er einen Marsch durch Feld Wiesen und Gestrüpp hinter sich hat!
Ruf die Polizei an . Die sind für Fundtiere zuständig und haben auch Kontakt zum Tierheim.
Wenn Du kannst und willst lass ihn über Nacht bei Dir und ruf halt morgen an.
Du solltest die Polizei informieren und morgen das Tierheim und die Umliegenden Tierärzte.
Ein Tierarzt sollte gucken ob der Hund gechipt ist.
Es geht in erster Linie um die Fundtiermeldung, zudem kann die Polizei ebenfalls Chips auslesen, wenn vorhanden, dass ist heute keine Seltenheit mehr, die haben auch Geräte dafür und kann auch dem Finder sagen wie weiter zu verfahren ist.
Das ist Rechtlich auch so geregelt, selbst mitten in der Nacht müssen Fundtiere bei der Polizei gemeldet werden.
Du kapierst es einfach nicht oder? Wenn der Hund einen Besitzer hat und das ist nun mal in Deutschland in 99% aller frei laufenden Hunde der Fall dann schiebt dieser Panik und einen fremdem Hund einfach mal so versorgen wenn man nicht weiss ob der Allergien hat oder auf Medikamente angewiesen ist nun das ist einfach nur dämlich. Zudem hab ich ja auch nicht geschrieben das sich DEIN Tierarzt drum kümmern soll, meiner würde dafür freiwillig und breitwillig auch mitten in der Nacht aufstehen, aber den Chip kann auch jede Polizeidiensstelle auslesen.
Wenn man ein Fundtier erst tage später meldet, seien es jetzt auch nur zwei Tage, warum auch immer man nicht in der Lage ist die Polizei zu benachrichtigen die 24/7 erreichbar ist, kann dies bereits als Fundtierunterschlagung gewertet werden, denn der Halter kann bereits am Tag an dem das Tier gefunden wurde, eine Vermistenanzeigen gestellt haben. Entsprechend kann dies ein Bußgeld mit sich führen, es ist nun wahrlich kein Aufwand die Polizei zu benachrichtigen dass man einen Hund gefunden hat und man bescheid gibt, dass man das Örtliche Tierheim nicht erreichen konnte, dass dauert vielleicht max. 10 Minuten.
- Ob ein Fundhund oder eine -katze nach der Meldung ins Tierheim gebracht oder im Eigenheim versorgt wird, steht dem Finder nicht gänzlich frei. Da das Fundtier nicht umgehend Besitz des Finders wird, bedarf es zunächst einer entsprechenden Anzeige bei der zuständigen Ordnungsbehörde (oder stellvertretend den beauftragten Tierheimen). Sofern möglich kann das Fundtier dann ggf. auch zunächst vom Finder versorgt werden (Voraussetzung ist die Einwilligung der zuständigen Stelle). Achtung! Fundunterschlagung ist strafbar und kann als Diebstahl gewertet werden. Verzichten Sie auf die Anzeige und nehmen das Tier ohne Genehmigung oder Absprache der zuständigen Behörde auf, können entsprechende Strafen drohen.
- Ist die Meldung nicht schon beim Tierarzt erfolgt, sollte dieser spätestens danach aufgesucht werden. Dann kann der Gesundheitszustand des Tieres genau untersucht werden. Die Kosten dafür übernimmt in der Regel die Stadt, welcher der Fund gemeldet wurde.
https://www.bussgeldkatalog.org/fundtiere/
§ 246 StGB
Unterschlagung
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
P.S.: Das weiß auch Dein Tierarzt und dementsprechend würde er ebenfalls nach Vorschrift handeln. Deine Meinung spielt für Deinen Tierarzt in der Hinsicht, überhaupt keine Rolle. Er macht sich nicht strafbar, nur weil Du Deiner fehlerhaften Meinung mehr Gewicht gibst, als den festgelegten Vorschriften.
Du eskalierst gerne? Super, kann ich auch. Bringt nur nix. Was ich kapiere, ist hoffentlich nicht Dein Problem. Und es ist vielleicht ratsam, etwas Ruhe in die Sache zu bringen und sich selbst zu kümmern. Aber das ist ja heutzutage eine Seltenheit. Viel Glück weiterhin!
Wenn Du heute keinen mehr erreichst, dann musst Du Dich spätestens morgen früh darum kümmern. Versuch es heute nochmal bei der Polizei. Bitte nicht über 110, sondern über die örtliche Telefonnummer (findest Du bei Google). Meldest Du es erst am Montag, kann das schon problematisch für Dich werden. Ich kenne selbst Fälle, wo den Findern Unterschlagung vorgeworfen wurde, da es erst ein paar Tage später gemeldet wurde, und nicht auf dem direkten Weg. Begründet wurde das u.a. damit, dass die Polizei immer erreichbar ist. Es reicht schon, wenn man zumindest anruft und Bescheid gibt, bzw. sich das okay holt, das betroffene Tier vorerst zu versorgen. Das entspricht aber nur dem Zeitraum, wo man wirklich niemanden erreicht. In einem Tierheim oder Tierschutzverein ist jeden Tag jemand da - auch Samstag und Sonntag. Daher besteht auch täglich die Möglichkeit.
Montag geht das alles.