Hund vor Fahrrad gelaufen Sturz wir ist die Rechtslage?
also folgende Situation ich war gassi mit meinem Hund auf einem geteilten Fahrrad und Fußweg. Ein Fahrradfahrer kam sehr schnell auf uns zu und hatte selber einen Hund dabei. Als das Fahrrad schon neben mir war ist mein Hund nochmal umgedreht und direkt vors Fahrrad gelaufen. Der Radfahrer ist gestürzt und hat sich nach seiner Aussage nichz wirklich wehgetan. Ich weiß dass ich mit Schuld habe. Die Frage ist, ob der Fahrradfahrer, durch seine sehr hohe Geschwindigkeit oder sonstiges auch eine Teilschuld hat?
8 Antworten
Hat er denn einen Sicherheitsabstand eingehalten? Ging das dort überhaupt? Waren die Hunde an der Leine? Also ich würde mich als Radfahrer selbst schuldig fühlen, weil ich in einer unklaren Lage nicht genügend Abstand gehalten habe, oder zu schnell für den Abstand war.
Bei kleinen Kindern eigentlich das Gleiche, man weiß nie genau, wo die im nächsten Moment hinlaufen. Selbst Erwachsene können schlicht schwerhörig sein.
Teilschuld hin oder her, wenn der Radfahrer später über Schmerzen klagt
u. dann zum Doktor geht müßte meiner Meinung nach deine Hunde-Haftpflicht für die Kosten aufkommen.
Nein das zahlt alles die Haftpflicht deines Hundes und wenn irgendjemand mit Schuld hat holt sie sich das von selber wieder. Du brauchst das nur deiner Haftpflicht zu melden, wenn sie jetzt was erstattet haben möchte, zB am Rad was kaputt ist. Bagatell Beträge sollte man aber besser selber zahlen
Es geht nicht darum, ob Du Schuld hast: Als Hundehalter haftet man verschuldensunabhängig für entstandene Schäden ("Gefährdungshaftung").
Übergib die Sache einfach Deiner Hundehalterhaftpflichtversicherung, Die ist nicht nur dafür da, entstandene Schäden zu regulieren, sondern auch, um Ansprüche erstmal zu überprüfen und u. U. abzuwehren.
Dein Hund ist hoffentlich über eine Hundehaftpflicht versichert.
Sollte etwas kommen, dann meldest du das bei der Versicherung und die kümmern sich um alles weitere...