Habe ich eine Führerschein Sperre?

4 Antworten

Das Verfahren wurde eingestellt, d.h., es gab kein Urteil. Die 300€ sind vermutlich eine Auflage, damit die Einstellung des Verfahrens auch wirkt.

Eine Fahrerlaubnissperre kann nur in Verbindung mit einer Verurteilung erteilt werden. Da es bei dir kein Urteil gab, kann auch keine Sperre verhängt worden sein.

Wenn du die 300€ bezahlt hast, wüsste ich nicht, was da jetzt noch an Post kommen sollte.

Eine Sperre wäre vom Gericht direkt beim Urteil angeordnet worden, siehe §69a StGB.

In deinem Fall wird eher die MPU-Anordnung zum Problem.

Es sieht so aus, als hätte die Justiz mit der Auflage einer Geldbuße die Tat nicht weiter verfolgt, weil der Schaden relativ gering ist.

Wenn du genaueres wissen willst, kannst du eine Anfrage an das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg richten. Die teilt dir Sperren und Punkte mit.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

Wenn du einen strafbefehl bekommen hast oder eine Verfahrenseinstellung gegen Auflage .. dann ist das Verfahren abgeschlossen. Du hast sicher auch eine einspruchsfrist verstreichen lassen .. was hättest du auch fordern sollen ? Härtere Bestrafung ??