1.18 Promille im geparkten Auto geschlafen!?
Hallo ihr. Ich habe betrunken auf einem Parkplatz im geparkten Auto geschlafen hier in Deutschland . Schlüssel steckte nicht , Schuhe waren ausgezogen . Vortest ergab also das Pusteding 1.18 Promille. Deswegen saß ich ja im Auto weil ich nicht nach Hause mehr wollte sondern saß im geparkten Fahrzeug . Ich wurde weil ich dem einen Beamten nicht verstanden hatte warum ich jetzt aus dem Auto raus muss aus dem Auto gezogen. Mir wurden die Handgelenke verdreht und ab ging es ins KH das sagten sie mir im Auto mit dem schönen Blaulicht drauf. Führerschein sichergestellt , Schlüssel abgenommen . Ich durfte gehen. Welche Strafe erwartet mich bei so was ? Weil im Netz steht ja auch was von Freiheitsstrafe... Geldstrafe ja da ich arbeite wird das dann wohl so berechnet. Ich hatte davor noch nie was mit Polizei und Gerichten im Strafrecht zu tun gehabt. Und verstanden habe ich es deswegen nicht mit dem aus dem Fahrzeug raus kommen nicht da es bei uns nicht Österreich eher selten vorkommt. Klar dass sie pusten lassen aber da kommt dann auch ein 2 Gerät vor Ort zum Einsatz . Das habe ich von meinem EX damals mal mit bekommen. Ich lebe allerdings aktuell in Deutschland . MFG
Das ist in Österreich passiert?
Nein Deutschland. Ich komme ursprünglich aus Ö wohne aber in De
3 Antworten
Welche Strafe erwartet mich bei so was ?
Keine.
Der Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) wird nicht bereits dadurch verwirklicht, dass der Fahruntüchtige in der Absicht, alsbald wegzufahren, den Motor seines Fahrzeugs anlässt und das Abblendlicht einschaltet, sondern erst dadurch, dass er das Fahrzeug in Bewegung setzt.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27.10.1988 - 4 StR 239/88
Das BGH-Urteil stellt die höchstrichterliche Rechtsprechung dar, da brauchst du nicht zu hoffen und zu beten.
Es gibt schlichtweg keine versuchte Trunkenheitsfahrt.
Entweder lag eine Fahrt tatsächlich vor oder sie lag nicht vor, irgendwas dazwischen gibt es nicht.
Wenn der Eindruck besteht, dass du deine Fahrtauglichkeit nicht mehr richtig beurteilen kannst und die Fahrt antreten willst, kann zur Gefahrenabwehr der Fahrzeugschlüssel sichergestellt werden, keinesfalls aber der Führerschein, eine Blutentnahme ist ebenso nicht gerechtfertigt.
Selbst der schlechteste Anwalt zerreist den Vorwurf derart in der Luft, dass jede Konfettifabrik vor Neid erblasst.
Wenn kein Anhaltspunkt zur Annahme besteht, dass du gefahren bist, erwartet dich genau gar nichts. Klar, es ist schade dass du etwas grob behandelt wurdest, aber weiter kommt nichts. Es ist erst das Fahren mit entsprechenden Promillewerten verboten (mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Arbeitstätigkeit macht keinen Unterschied) .
Der Atemalkoholtest ist in Deutschland nicht gerichtsfest, das ist nur sozusagen ein erstes Schätzeisen für die Polizei mit was man es zu tun hat. Der gerichtsverwertbare Blutalkoholgehalt wird aus einer Blutprobe gemessen, welche ein Arzt abnehmen muss. Dazu haben große Polizeipräsidien z.T. einen eigenen Arzt, ansonsten wird dafür das nächstgelegene Krankenhaus angesteuert.
Man darf auch ohne Schuhe fahren. Das heißt gar nichts, dass du die Schuhe ausgezogen hast. Du müsstest auf der Rückbank oder dem Beifahrersitz schlafen.
Wenn was kommt, wende dich an nen Anwalt
Danke sehr. Ist ja allerhand... ich hoffe und bete inständig dafür. Weil ich auf den FS angewiesen bin . Sowas mache ich im Leben nie mehr.