1.18 Promille im geparkten Auto geschlafen!?

annie80  25.08.2024, 13:14

Das ist in Österreich passiert?

Cornflake01 
Beitragsersteller
 25.08.2024, 13:16

Nein Deutschland. Ich komme ursprünglich aus Ö wohne aber in De

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Welche Strafe erwartet mich bei so was ?

Keine.

Der Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) wird nicht bereits dadurch verwirklicht, dass der Fahruntüchtige in der Absicht, alsbald wegzufahren, den Motor seines Fahrzeugs anlässt und das Abblendlicht einschaltet, sondern erst dadurch, dass er das Fahrzeug in Bewegung setzt.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27.10.1988 - 4 StR 239/88

https://verkehrslexikon.de/Texte/AlkFuehren03.php


Cornflake01 
Beitragsersteller
 25.08.2024, 14:42

Danke sehr. Ist ja allerhand... ich hoffe und bete inständig dafür. Weil ich auf den FS angewiesen bin . Sowas mache ich im Leben nie mehr.

migebuff  25.08.2024, 14:52
@Cornflake01

Das BGH-Urteil stellt die höchstrichterliche Rechtsprechung dar, da brauchst du nicht zu hoffen und zu beten.

Es gibt schlichtweg keine versuchte Trunkenheitsfahrt.

Entweder lag eine Fahrt tatsächlich vor oder sie lag nicht vor, irgendwas dazwischen gibt es nicht.

Wenn der Eindruck besteht, dass du deine Fahrtauglichkeit nicht mehr richtig beurteilen kannst und die Fahrt antreten willst, kann zur Gefahrenabwehr der Fahrzeugschlüssel sichergestellt werden, keinesfalls aber der Führerschein, eine Blutentnahme ist ebenso nicht gerechtfertigt.

Selbst der schlechteste Anwalt zerreist den Vorwurf derart in der Luft, dass jede Konfettifabrik vor Neid erblasst.

Wenn kein Anhaltspunkt zur Annahme besteht, dass du gefahren bist, erwartet dich genau gar nichts. Klar, es ist schade dass du etwas grob behandelt wurdest, aber weiter kommt nichts. Es ist erst das Fahren mit entsprechenden Promillewerten verboten (mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Arbeitstätigkeit macht keinen Unterschied) .

Der Atemalkoholtest ist in Deutschland nicht gerichtsfest, das ist nur sozusagen ein erstes Schätzeisen für die Polizei mit was man es zu tun hat. Der gerichtsverwertbare Blutalkoholgehalt wird aus einer Blutprobe gemessen, welche ein Arzt abnehmen muss. Dazu haben große Polizeipräsidien z.T. einen eigenen Arzt, ansonsten wird dafür das nächstgelegene Krankenhaus angesteuert.

Man darf auch ohne Schuhe fahren. Das heißt gar nichts, dass du die Schuhe ausgezogen hast. Du müsstest auf der Rückbank oder dem Beifahrersitz schlafen.

Wenn was kommt, wende dich an nen Anwalt