Erneute Trunkenheit am Steuer, Frage zum KBA-Auszug?
Im Oktober 2018 wurde mir zum ersten Mal die Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit im Verkehr (1,1 Promille) entzogen. Ich erhielt eine Sperrfrist von 9 Monaten, die ich auf 6 Monate verkürzte, und erlangte dann meinen Führerschein zurück. Mitte 2020 wurde er mir erneut entzogen (1,99 Promille), und ich erhielt eine Freiheitsstrafe von 4 Monaten (2 1/2 Jahre auf Bewährung). Die Bewährungszeit endete im Dezember 2022, die Sperrfrist im Dezember 2021. Während dieser Zeit habe ich ein Jahr lang Abstinenznachweise gesammelt. Leider konnte ich dies aufgrund meiner finanziellen Situation nicht weiterführen. Jetzt bin ich verwirrt: Die Sperrfrist endete 2021, aber Ende 2023 übermittelte das Gericht dem KBA im FAER „Weitere Entscheidungsdaten: Strafe erlassen mit Wirkung ab Oktober 2023.“
Was bedeutet das?
Hat jemand konstruktive Tipps für meinen weiteren Vorgehens?
2 Antworten
Während dieser Zeit habe ich ein Jahr lang Abstinenznachweise gesammelt.
Leider konnte ich dies aufgrund meiner finanziellen Situation nicht weiterführen.
Und wie sieht es mit der Abstinenz aus?
Hat jemand konstruktive Tipps für meinen weiteren Vorgehens?
Empfehlenswert ist sicher die Teilnahme an einer Verkehrstherapie.
Was ist eine Verkehrstherapie?
Durch eine Verkehrstherapie soll die Fahreignung gefördert werden. Sie kommt daher nicht erst zum Einsatz, wenn die Teilnahme an einer MPU ansteht, sondern sollte im Optimalfall schon vorher in Anspruch genommen werden. Es handelt sich um eine freiwillige Maßnahme.
Meine persönliche Meinung ist:
Bevor du erneut den Führerschein erhältst wirst einiges an Zeit und Geld investieren müssen.
Auf dem Gebiet der MPU-Vorbereitung gibt es viel Abzocke!
Egal, was dir die Anbieter versprechen. Maßgeblich ist, dass es sich um eine von der Führerscheinstelle anerkannte Stelle handeln muss.
Ich würde dir folgendes Vorgehensweise empfehlen:
- Beantrage die Neuerteilung des Führerscheins
Diesen Antrag wird die Führerscheinstelle natürlich ablehnen. Allerdings erfährst du unter welchen Voraussetzungen du den Führerschein erneut erhalten kannst.
- Die Führerscheinstelle kann dir anerkannte Stellen für eine Verkehrstherapie nennen. Ggf. solltest du danach fragen.
- In einem persönlichen und in der Regel kostenlosen Beratungsgespräch erfährst du wie die Therapie abläuft und was es dich kosten wird.
- Im letzten Schritt solltest du dir in Ruhe überlegen, ob du Zeit und Kosten aufbringen willst/kannst, um den Führerschein erneut zu erhalten.
Mir ist kein Weg bekannt, der schneller oder billiger wäre.
Viel Erfolg!Ich würde dazu einfach mal bei der Fahrerlaubnisbehörde Nachfragen. Das wären die einzigen die dir eine 100% Antwort geben können.