Habe ich Anspruch auf ALG1?
Guten Tag ihr lieben,
Ich bin gelernter Krankenpfleger und habe 2020-2021 genau 12 Monate als Krankenpfleger gearbeitet. Im Anschluss habe ich eine neue schulische Ausbildung angefangen. Diese geht nun zuende, habe ich Anspruch auf ALG1, rückwirkend von meiner Beschäftigung?
4 Antworten
Du musst innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein und Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
Hier kannst du dich informieren
Du musst in den letzten 12 Monaten in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Dann hast du Anspruch drauf. Hast du das nicht steht dir ALG1 nicht zu sondern höchstens bürgergeld.
Heißt wenn du das letzte Mal 2020 bzw 2021 eingezahlt hast und danach nichts mehr hast du auch keinen Anspruch weil du eben innerhalb von 12 Monaten eingezahlt haben musst und das wäre 2023 bis 2024.
Kannst natürlich trotzdem im Antrag stellen und gucken was bei rumkommt. Aber stell dich darauf ein dass das nicht genehmigt wird und du so oder so bürgergeld beziehen musst
Du musst in den letzten 12 Monaten in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
Das ist falsch.
Für den Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 muss in den letzten 30 Monaten für mindestens 12 Monate Sozialversicherungspflicht bestanden haben (als nicht nur durch Arbeit, sondern z.B. auch durch Bezug von Krankengeld).