Kindergeld?

3 Antworten

Du hättest Anspruch auf Kindergeld, wenn du entweder in Ausbildung bist oder ausbildungssuchend. Bei einer Vollzeitbeschäftigung bist du nicht ausbildungssuchend.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Hilfestellung im ökonomischen Fragen
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

HamsQams10 
Beitragsersteller
 16.12.2021, 05:28

Danke ich habe das aber leider mir anhand von meinem Beispiel nicht erklären können. Würde mir da was zustehen oder erst ab Ausbildungsbeginn ?

Ab dem Monat, in dem du deine Ausbildung beginnst, hast du (bis du 25 wirst) Anspruch auf Kindergeld.

Stell den Antrag so früh wie möglich (in dem Moment, in dem du deinen - von beiden Seiten und der zuständigen Kammer unterschriebenen) Ausbildungsvetrag in deinen Händen hältst, gleich den Antrag stellen. Dann „läuft“ das Geld ab Ausbildungsbeginn