Habe eine Vorladung zum Gerichtsvollzieher bekommen - Denkt ihr, dass bei mir was gepfändet wird?
Da ich Schulden nicht begleichen konnte, wurde ich diesen Monat zur Vermögensauskunft geladen. Die offenstehende Forderung liegt bei ca. 350 Euro.
Ich habe nichts Wertvolles, beziehe ALG2.
Habe nur 2 Geräte:
- Laptop, gebraucht gekauft für 60 €. Baujahr 2017.
- Smartphone, das ich 2020 zum Neupreis von 80 € gekauft habe.
Denkt ihr, dass davon was gepfändet werden kann?
2 Antworten
Von dem, was du genannt hast, dürfte sich nichts zu Pfändung eignen. 350 € sind allerdings eine Forderung, die man auch als ALG 2-Empfänger in Raten abbezahlen können sollte.
Dann wird der 350 €-Gläubiger ein bisschen warten müssen. Aber er hat ja jetzt 30 Jahre Zeit.
Der GV wird sich in deiner Wohnung aber sicher genau umschauen, ob er nicht doch noch etwas pfändbares findet.
Denke nicht. Ich war bereits 3 Mal bei der Vermögensauskunft. Muss alle 2 Jahre wieder hin. Waren bisher immer verschiedene Gerichtsvollzieher.
Einen Hausbesuch hat bisher noch keiner gemacht! Man wird nur zur Vermögensauskunft geladen.
Naja, bin 24 und habe noch nie gearbeitet. Die werden sich denken, dass es bei mir eh nichts zum Pfänden gibt.
Gut, kann sein, dass die sich das bei ALG 2-Empfängern gleich sparen. Die VA muss ohnehin vollständig und wahrheitsgemäß sein. Schulden bringen dich zwar nicht in Knast, Lügen bei der VA hingegen schon.
Laptop, gebraucht gekauft für 60 €. Baujahr 2017.
Smartphone, das ich 2020 zum Neupreis von 80 € gekauft habe.
Damit kann ein Gerichtsvollzieher nichts anfangen. Der zu erwartende Erloes wuerde die mit einer Pfaendung verbundenen Kosten nicht einmal ansatzweise decken. Elektroschrott interessiert den GV also nicht. Der wird nicht gepfaendet.
Ich zahle ja schon etliche andere Schulden ab (Darlehen, Krankenkasse, etc.).
Ich bekomme nur 350 € weil ich 2 Darlehen zurückzahle. Zusätzlich muss ich noch Schulden bei der KK zurückzahlen.