Auto gekauft nach Vermögensauskunft?
Hallöchen,
und zwar musste ich gestern beim Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft abgeben.. dort wird man ja gefragt ob man ein KFZ besitzt, welches ich verneinte, da ich zu diesem Zeitpunkt auch keines besaß. Nun habe ich mir heute ein Auto gekauft und dieses direkt zugelassen.
Nun die Frage… muss ich dem Gerichtsvollzieher melden, dass ich nun ein Auto besitze oder ist dies für ihn nicht mehr interessant? Beim Auto handelt es sich um einen Citroën aus dem Jahre 2010 und hat 4900€ gekostet, falls dies eine Rolle spielt.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
5 Antworten
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Wenn du die 4900 € vorher beim Gerichtsvollzieher angegeben hast dann ist das vermutlich in Ordnung. Der wird sich dann natürlich auch fragen wie du dir plötzlich ein Auto leisten kannst, falls du die 4900 € bei der vermögensauskunft nicht angegeben hast Könnte gut sein dass es dann auch gepfändet wird.
Wenn du bei der Vermögensauskunft gelogen hast, kann es sein dass du vielleicht sogar in den Knast wanderst. Bei der vermögensauskunft zu lügen ist eine schwere Straftat. §156 StGB
Da der Verkaufswert wahrscheinlich geringer sein wird hast Du da auch wieder Geld rausgeschmissen. Man sieht dass du einfach nicht mit Geld umgehen kannst.
An und für sich solltest du eigentlich gar kein Geld mehr ausgeben bis du mit Geld umgehen kannst.
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Kurz und knapp, mein Opa hat das Auto gekauft, weil wir nun mal eins brauchen. Im Kaufvertrag steht jedoch mein Name und zugelassen ist es ebenfalls auf mich.
Somit habe ich auch keine 4900Euro in der Vermögensauskunft angegeben, weil ich diese ja nunmal auch nicht habe… zur Not werde ich mich beim Gerichtsvollzieher nochmal melden und dies angeben und schauen was passiert.
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Der Gerichtsvollzieher wird dranbleiben und wieder nachfragen. Warum zahlst Du nicht erst Deine Schulden und kaufst dann ein Auto?
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Je nach Wohnlage kann ein Auto erforderlich sein, um einer (neuen) Arbeit nachzugehen.
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Du hast gestern unterschrieben, dass du keins besitzt und das entspricht der Wahrheit.
Wenn der nochmal kommt, musst du es aber angeben.
Frage ist nur, ob du die 4900 in deiner vermögensauskunft angegeben hast.
Das kommt schon fishy, wenn du gestern behauptet hast pleite zu sein und dir dann ein Auto kaufst
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Das ist erstmal so i.O., da du zu dem Zeitpunkt ja wirklich kein Auto hattest.
Die Frage bleibt aber, wie du die 4900€ rechtfertigst, die du plötzlich dafür ausgeben konntest. Eine Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher macht man doch eigentlich, um wirklich zu beweisen, dass man pleite ist (?).
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Das war vermutlich nicht so clever, ganz unabhängig davon, ob du das hättest angeben müssen oder nicht.
Solltest du mit dem Geld dich nicht erstmal um die Begleichung deiner Schulden kümmern?