GmbH Anteile verkaufen während einer Privatinsolvenz?
Hallo,
ich habe ein folgendes Problem und zwar bin ich seit Anfang 2018 in einer Privatinsolvenz ( als Privatperson ) und war bis vor kurzem im Besitz einer GmbH zu 50%.
Die GmbH Anteile ( 50% ) habe ich jedoch Anfang 2020 verkauft, genau so wie der andere Gesellschafter und Geschäftsführer.
Jetzt stellt mir die Insolvenzverwalterin Fragen zu der GmbH und fragt auch ob ich bereit wäre die Anteile zu verkaufen für 60.000 Euro. Die anteile wurden jedoch für 1 Euro verkauft, da die Firma ende 2019 sehr viele Schulden aufgebaut hatte und der Geschäftsführer einfach nicht wusste wie er mit einer GmbH bzw. allgemein mit einem Geschäfts umzugehen hat.
Jetzt wäre meine Frage, durfte ich meine Anteile der GmbH verkaufen?
Und falls nicht was droht mir in diesem Fall?
Danke euch schon mal für die Antworten.
MFG
3 Antworten
Solange von der Insolvenzverwalterin kein Anspruch auf das Privatvermögen erhoben wird (z.B. durch Aushändigung oder Pfändung) oder eine Verfügungsbeschränkung erlassen wurde, kannst Du das Privatvermögen nach eigenem Wissen und Können auch veräußern. Der Erlös fließt allerdings in die Insolvenzmasse. Das dürfte bei einem Erlös von 1 € kein Problem sein. Dabei gehe ich davon aus, dass Dein Eigentum an den Geschäftsanteilen in Deiner Vermögensaufstellung zum Insolvenzantrag aufgeführt wurde.
Es stellt sich nur die Frage, mit welchem Wert Du damals die Geschäftsanteile beziffert hast. Möglicherweise war die Wertangabe zu hoch angesetzt? Dann müsste ggf. eine sachliche kaufmännisch fundierte Begründung erfolgen, warum der Verkaufspreis unter der Wert-Angabe in der Vermögensaufstellung blieb. (Bsp: Wertverlust in der Zeit nach Insolvenzeröffnung durch schlechte Geschäftsführung)
Die Frage der Insolvenzverwalterin wundert mich. Anscheinend hat sie einen möglichen Käufer, der auch 60.000 € für Deinen Geschäftsanteil bezahlt hätte. Pech für die Insolvenzverwalterin und deine Gläubiger, dass erst jetzt ein interessanter Kaufinteressent bekannt wird. Falls Deine Privatinsolvenz einen niedrigen Schuldbetrag betrifft, hätte Dich ein guter Verkauf aus der Insolvenz heraus befreien können. Solange Du durch den Verkauf keine "schwarze Einnahmen" erhalten hast, sehe ich keinerlei Probleme für Dich. Pech für die Insolvenzverwalterin. Hätte sie Dir doch im voraus mitgeteilt, dass sie nach einem guten Käufer für die GmbH-Anteile Ausschau hält, wäre es möglicherweise anders gelaufen.
Mit einem Ausdruck des Bedauerns würde ich die Insolvenzverwalterin informieren, dass der Verkauf bereits über die Bühne gegangen ist. Theoretisch könnte sie den Verkauf anfechten... was sie aber vermutlich nicht tun wird, weil das für sie ein Kostenrisiko bedeutet. Und Kostenrisiken gehen Insolvenzverwalter i.d.R. nicht ein.
Nein, durftest du nicht, da diese in die Insolvenzmasse fielen. Es kann sein, dass der Insolvenzverwalter gegen dich Ansprüche stellt. Könnte auch Probleme mit der Restschuldbefreiung geben, aber das kann ich gerade nicht spontan abschließend sagen.
Wenn der Gegenwert des verkauften Rechtes/Gegenstandes in die Insolvenzmasse fließt, entfallen Ansprüche der Insolvenzverwalterin. Hier liegt wohl ein Fehler der Insolvenzverwalterin vor - sie hätte eine Verfügungsbeschränkung oder ähnliche Ansprüche (Pfändung) schriftlich mitteilen sollen.
Du konntest die GmbH gar nicht verkaufen da du keine Verfügungsbefugnis hattest
80 InsO schränkt aber mit Eröffnung ein und seit 2018 ist er im Insolvenzverfahren
Bei Privatinsolvenz ist der Schuldner nur zum Wohlverhalten verpflichtet, was bedeutet, dass er im Falle einer Beschäftigung den nicht pfändbaren Teil des monatlichen Einkommens abführen muß. Das ist das Wesentliche.
Geschäftliche Insolvenz ist anders zu behandeln als Privatinsolvenz.
Im Falle eines Rechtsstreits würde ich natürlich dazu raten, einen Anwalt hinzuzuziehen, der mittels Rechtsberatungskostenhilfe (beim Amtsgericht zu beantragen) bezahlt wird.
falsch. Der Eigentümer darf solange über sein Eigentum verfügen, bis von der Insolvenzverwaltung das Recht über die freie Verfügung eingeschränkt wird.