Privatverkauf eines KFZ vom Inhaber/Geschäftsführer einer GmbH?
Hallo ich möchte ein Auto kaufen das Auto wurde mir privat angeboten. Jetzt sehe ich auf den TÜV Unterlagen und im Fahrzeugschein dass das Fahrzeug auf die GmbH das Herrn angemeldet ist, und nicht auf ihn privat.
Er will mir das Auto trotzdem als Privatperson verkaufen obwohl im Fahrzeugbrief und im Fahrzeugschein die GmbH drin steht, die Frage ist darf er das?
Was ist wenn die GmbH insolvent geht, kann der Wagen zurückgefordert werden?
3 Antworten
Ermutlich hat er das Fahrzeug über Gewinnausschüttung oder Kauf aus der GmbH genommen, aber nicht (mehr) auf seinen Namen umgemeldet.
Entscheidend ist der - hoffentlich - schriftliche Kaufvertrag. Wenn er als Verkäufer benannt ist, bist Du grds. aussen vor - ist der Verkauf illegal, ist das zunächst sein Problem.
Halter eines Fahrzeuges darf eine natürliche Person oder eben eine Firma sein. Da spricht nichts dagegen. Ob er im Namen der GmbH das Fahrzeug veräußern darf, kannst du kaum beurteilen.
Wenn das Fahrzeug verkauft wurde, ist es dein Eigentum und nicht mehr Teil des Firmeneigentums. Also ist deren Insolvenz nicht mehr dein Problem.
Er will mir das Auto trotzdem als Privatperson verkaufen obwohl im Fahrzeugbrief und im Fahrzeugschein die GmbH drin steht...
Der Eigentümer muss nicht gleichzeitig der Halter sein.
Danke, ich meinte mich aber vor längerem mal von so einem Fall gelesen zu haben wo der Verkauf als unrechtmäßig bewertet wurde und das Fahrzeug in die Insokvenzmasse musste. Das heisst ich als Käufer wäre dann der, der dem Betrüger nachrennen muss. Daher die Unsicherheit.