Wer zahlt die Schulden der GmbH?

Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen

Wer zahlt 40%
Nur ich als Gesellschafter 40%
Keiner 20%
Nur der Fremdgeschäftsführer 0%
Beide 0%

3 Antworten

Grundsaetzlich haftet bei einer GmbH nur die GmbH selbst. Allerdings wird eine Bank in aller Regel ein Darlehen an eine GmbH vergeben, wenn zusaetzlich zur GmbH noch ein weiterer Vollhafter in den Darlehensvertrag mit aufgenommen wird. Dieser haftet dann, wenn die GmbH das Darlehen nicht mehr bedienen kann.

Keiner

Eine GmbH ist ein Mäntelchen, in dem keiner bei Insolvenz mit seinem Privatvermögen haftet. Ursprünglich mussten in eine GmbH mindestens 50.000Euro an Anteilen eingezahlt werden. Dabei hat es keine Rolle gespielt, ob es sich dabei um Bargeld, oder Sachwerte handelt.

Ist die GmbH insolvent, wird genau wie bei jeder anderen Person auch, das Insolvenzverfahren eröffnet. Hierbei werden sämtliche Anteile die vorher eingebracht wurden, gepfändet. Reicht das nicht aus, wird gegen die GmbH ein Titel erhoben, der 30 Jahre vollstreckbar ist. Bleibt die GmbH insolvent, werden regelmäßig sogenannte fruchtlose Pfändungen durchgeführt, wobei der Gesellschafter, bzw. Geschäftsführer unbehelligt bleiben und jederzeit eine neue GmbH eröffnen können. Deswegen habe auch ich für den ( hoffentlich nie eintretenden Fall) eine GmbH gegründet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Auguste972 
Beitragsersteller
 02.09.2021, 19:21

Also habe ich richtig verstanden das der Geschäftsführer zahlen darf

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Rina2020204  02.09.2021, 21:22
@Auguste972

Niemand zahlt. Dafür ist die GmbH da. Stell dir die GmbH wie einen dicken Mantel, dem Schnee und klirrende Kälte nichts anhaben können. Und genauso ist es mit einer GmbH. Es wird lediglich das gepfändet, was der GmbH gehört. Nämlich entweder die 50,000Euro Bargeld, bzw. Sachwerte im Wert von 50.000Euro. Ist dann nichts mehr zu holen, geht der Gläubiger leer aus.

Bei einer GmbH haften weder Geschäftsführer, Gesellschafter oder Gründer mit dem Privatbesitz oder sonstwas. Auch die Abgabe der eidesstaatlichen Versicherung ( Offenbarungseid) der beteiligten Personen ist nicht zu befürchten.

Habt ihr private Immobilien im Milloinenwert, bleiben die euch erhalten, weil diese ( hoffentlich) nicht, als Einlage in die GmbH geflossen sind. Selbst wenn die GmbH Steuerschuldn hat, das Finanzamt kann nicht an euer Privatvermögen und schaut in die Röhre.

Das ist der Sinn einer GmbH oder Limited. Nämlich, dass ich als Privatperson nicht vom Staat belästigt werde und mein Privatvermögen los bin, wenn die GmbH oder Limited, bankrott sind.

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Rina2020204  02.09.2021, 21:27
@Rina2020204

Natürlich meinte ich " Immobilien im Millionenwert". Da hatte sich der Fehlerteufel eingeschlichen.

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VirageXO  02.09.2021, 23:01
@Rina2020204
Ursprünglich mussten in eine GmbH mindestens 50.000Euro an Anteilen eingezahlt werden. 

Keine Ahnung, woher du diese falschen Zahlen nimmst....

Nämlich entweder die 50,000Euro Bargeld, bzw. Sachwerte im Wert von 50.000Euro. Ist dann nichts mehr zu holen, geht der Gläubiger leer aus.

Und wir blenden schön die materielle Unterkapitalisierung und 15a InsO aus? Gut gemacht.

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Rina2020204  02.09.2021, 23:18
@VirageXO

Als ich meine GmbH gegründet habe musste ich diese 50.000 Euro einbringen, damit die GmbH überhaupt geschäftsfähig wird.

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VirageXO  02.09.2021, 23:21
@Rina2020204
Als ich meine GmbH gegründet habe musste ich diese 50.000 Euro einbringen, damit die GmbH überhaupt geschäftsfähig wird.

Das wage ich zu bezweifeln.

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Nur ich als Gesellschafter

Gegenüber Gläubigern haftet die GmbH – in der Regel – nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Verletzt der Geschäftsführer die "Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns" § 347 HGB, ist er der Gesellschaft zum Ersatz des entstanden Schadens verpflichtet.

Ein Verstoß gegen die Treuepflicht, also der Verpflichtung zur Interessenswahrung der Gesellschaft, kann zu Schadensersatzansprüchen der Gesellschaft führen. Ein Hauptanwendungsfall der Treuepflicht ist das Verbot der Ausnutzung der Organstellung aus eigennützigen Gründen zum Nachteil der Gesellschaft. Hiermit ist insbesondere die persönliche oder die Bereicherung Dritter gemeint.