Gleichstellung mit Schwerbehinderung noch vor Arbeitsbeginn möglich?
Hallo,
ich habe einen GdB von 40 und wollte fragen, ob eine Gleichstellung noch vor Jobbeginn bzw. vor Praktikumsbeginn möglich ist, oder ob man bereits eine Stelle haben muss um einen Antrag stellen zu können?
Ich erhoffe mir dadurch bei der Bewerbung bessere Chancen auf einen Arbeits-/Praktikumsplatz, da ich wegen geringer Belastbarkeit nicht Vollzeit arbeiten kann.
Danke bereits im voraus :)
4 Antworten
Der Sinn der Gleichstellung ist ja u. a., dass Du mit Schwerbehinderten gleichgestellt wirst und damit, wie diese einen Nachteilsausgleich im Bewerbungsverfahren hast. Es geht darum, dass Du ohne Gleichstellung den Arbeitsplatz nicht erlangen kannst.
Einfach die Arbeitsagentur anrufen, sagen, dass es um ne Gleichstellung geht…dann wirst Du zu nem Sachbearbeiter verbunden. Dem sagst Du, dass Du darum bittest, dass er Dir einen Gleichstellungsantrag zur Erlangung eines Arbeitsplatzes zusendet. Ne Woche später hast Du den, Füll ihn aus und schick ihn dann zurück. Es dauert 3 bis4 Wochen, dann bekommst Du den Bescheid.
Im Bewerbungsschreiben musst Du unbedingt deutlich reinschreiben, dass Du gleichgestellt bist. Bist Du das noch nicht, hast den Antrag aber schon weggeschickt, schreibst Du ins Bewerbungsschreiben, dass ein Antrag auf Gleichstellung läuft, Du ihn nachreichst, sowieso aber einen GdB von 40 hast.
Tipp: Check ab, wie der Schwerbehindertenvertreter in der zukünftigen Firma heißt und nehm mit dem Kontakt auf. Erzähl ihm Deine Situation mit der laufenden Gleichstellung, Deiner Bewerbung…er wird sich bestimmt für Dich einsetzen und ist auch beim Interview dabei.
Viel Glück.
Das sollte so möglich sein, ich lese raus, dass es dir wichtig ist um einen Arbeitsplatz zu erhalten. Schau mal nach, wer in deiner Stadt zuständig ist, grundsätzlich ist das die Agentur für Arbeit.
Das kommt auch irgendwo auf die Stelle an und ob die Art der Behinderung für den Job an sich relevant ist, z.B. wenn sie dich massiv einschränkt. Es ist immer individuell zu sehen. Im öffentlichen Dienst kannst du das z.B. immer erwähnen.
Wie PepiamStart schon schrieb muß man "vorsichtig" sein - besonders bei privaten Arbeitgebern, die oft "Angst" davor haben, Behinderte einzustellen, weil diese einen besonderen Kündigungsschutz geniessen. Ich meine dagegen, daß die Vorteile der Beschäftigung eines Behinderten überwiegen.
Den Antrag kannst du jederzeit stellen, mit oder ohne Arbeit.
Hallo,
so weit ich weiß, wird der Arbeitgeber im Falle einer Gleichstellung auch befragt. Von daher würde ich es angeben. Grüße von der Teilhabeberatung www.eutb-ospe.de
Danke dir! Aber erwähnt man dann in der Bewerbung, dass man gleichgestellt ist?