Hallo,
so weit ich weiß, wird der Arbeitgeber im Falle einer Gleichstellung auch befragt. Von daher würde ich es angeben. Grüße von der Teilhabeberatung www.eutb-ospe.de
Hallo,
so weit ich weiß, wird der Arbeitgeber im Falle einer Gleichstellung auch befragt. Von daher würde ich es angeben. Grüße von der Teilhabeberatung www.eutb-ospe.de
Hallo,
ich beschäftige mich beruflich damit und eine Alternative zur Behindertenwerkstatt sind noch die Anderen Leistungsanbieter. Dabei bekommt man Hilfe auf dem 1. Arbeitsmarkt eine Tätigkeit zu finden, allerdings ist die Bezahlung wie in der Werkstatt: https://www.bthg.lvr.de/de/erwachsene/teilhabe-arbeit/andere-leistungsanbieter/
Ich hab außerdem mal an einem Seminar zur Teilhabe am Arbeitsleben teilgenommen und es gibt da noch die Unterstützte Beschäftigung, für die man keine Werkstattberechtigung braucht: https://www.eutb-ospe.de/news/1/652018/nachrichten/unterst%C3%BCtzte-besch%C3%A4ftigung-erst-platzieren,-dann-qualifizieren.html
Außerdem das Budget für Arbeit, wieder mit Werkstatt-Status aber auch besserem Verdienst: https://www.eutb-ospe.de/news/1/656042/nachrichten/das-budget-f%C3%BCr-arbeit-eine-alternative-zu-werkst%C3%A4tten-f%C3%BCr-menschen-mit-behinderung.html
Zu guter Letzt noch das Budget für Ausbildung: https://www.eutb-ospe.de/news/index.php?rubrik=1&news=661661&typ=1
Grüße!