Leidensgerechte Arbeit für Schwerbehinderte/ Gleichgestellte nach langer Lrankheit?

1 Antwort

Das ist jetzt keine rechtsberatung.... Aber wenn er nicht kündigt und du nicht kündigst dann bleibt der alte Arbeitsvertrag bestehen. Weil du aber die Arbeit als Fliesenleger nicht mehr ausüben kannst wird dich dein Arzt sicherlich arbeitsunfähig schreiben-vulgo krank. Dann hast du voraussichtlich sechs Wochen lohnfortzahlung und dann zahlt die Kasse. Die Zahlen aber nicht gern Die wird dann schon auf dich zukommen mit Vorschlägen die auch eine sperrzeit vermeiden. Weitere Vorschläge:

Bist du Mitglied einer Gewerkschaft oder des VDK dann werden die mein erster Ansprechpartner, die bieten auch rechtsberatung. Notfalls auch rechtliche Vertretung in einem Prozess. Alternativ wenn du eine private rechtsschutzversicherung hast. Dann würde ich mir einen Fachanwalt für sozialrecht suchen. In allen drei Fällen hast du dann jemand der sich mit genau sowas auskennt

Mit Einschränkungen:Frage bei der Agentur für Arbeit wie man die sperrzeit vermeiden kann.

Und sprich doch mal mit deinem Arzt. Wie es weitergehen könnte, arbeitsunfähig gewordene Fliesenleger und andere körperlich belastende Berufe sind schließlich keine Seltenheit.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Betriebsrat