Leidensgerechte Arbeit für Schwerbehinderte/ Gleichgestellte nach langer Lrankheit?
Folgendes Problem. Ich habe seit 40 GdB und eine Gleichstellung und bin vom Beruf Fliesenleger. Bin aber 8 Monate Krankgeschrieben und seit zwei Wochen habe ich noch zwei Wochen Urlaub (Jahresurlaub). Ich habe einen ärztlichen Attest zur Hand dass ich nicht schwer heben und Tragen darf, auf Knien nicht mehr arbeiten kann, kein Staubeinatmen darf ....! Nun habe ich den Arbeitgeber gebeten mir doch eine Bescheinigung auszustellen dass er mir im Handwerksbetrieb kein leidensgerechte Arbeit anbieten kann. Ich wollte quasi kündigen damit ich von der Agentur für Arbeit aus eine Umschulung machen kann. Hatte auch keine hintergedanken.Bescheinigung wollte ich nur neben den Attest haben um Sperrzeit auszuschliessen. Der Ag meinte dass das Nicht wahrheitsgemäß ist (wegen der Sperrzeit da ich ja einen Attest habe und hat mit ein Aufhebungsvertrag vor die Base gehalten. Die Innung hätte Ihm das gesagt. Kommt für mich so nicht in Frage. Jetzt habe ich Ihm aufgefordert mir eine Leidengerechte Arbeit zur Verfügung zu stellen oder mich mit Zustimmung. Von Integrationsamt (NRW) zu kündigen. Auch das will er nicht. Was mache ich jetzt? Klagen oder Arbeiten gehen und quasi nichts als Fliesenleger tun?
1 Antwort
Das ist jetzt keine rechtsberatung.... Aber wenn er nicht kündigt und du nicht kündigst dann bleibt der alte Arbeitsvertrag bestehen. Weil du aber die Arbeit als Fliesenleger nicht mehr ausüben kannst wird dich dein Arzt sicherlich arbeitsunfähig schreiben-vulgo krank. Dann hast du voraussichtlich sechs Wochen lohnfortzahlung und dann zahlt die Kasse. Die Zahlen aber nicht gern Die wird dann schon auf dich zukommen mit Vorschlägen die auch eine sperrzeit vermeiden. Weitere Vorschläge:
Bist du Mitglied einer Gewerkschaft oder des VDK dann werden die mein erster Ansprechpartner, die bieten auch rechtsberatung. Notfalls auch rechtliche Vertretung in einem Prozess. Alternativ wenn du eine private rechtsschutzversicherung hast. Dann würde ich mir einen Fachanwalt für sozialrecht suchen. In allen drei Fällen hast du dann jemand der sich mit genau sowas auskennt
Mit Einschränkungen:Frage bei der Agentur für Arbeit wie man die sperrzeit vermeiden kann.
Und sprich doch mal mit deinem Arzt. Wie es weitergehen könnte, arbeitsunfähig gewordene Fliesenleger und andere körperlich belastende Berufe sind schließlich keine Seltenheit.