Gibt es sowas wie eine Wiedererteilung der Fahrerlabnis überhaupt?
Das Gesetz beschreibt nur die Neuerteilung. https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__20.html Hätte man den Führerschein von 2000 nicht aufleben koennen , sodas die KFZ Versicherungskosten geringer sein werrden?
3 Antworten
Der Begriff "Wiedererteilung" taucht hin und wieder auf, ist aber insofern nicht korrekt, weil nicht wieder (wie in der DDR), sondern neu erteilt wird.
Die alte Fahrerlaubnis ist also erloschen, aber es gibt eine Bescheinigung von der Fahrerlaubnisbehörde, die aussagt, dass man schon einmal eine Fahrerlaubnis hatte. Viele Versicherungen erkennen diese auch an und senken die Beiträge. Auch bei Mietfirmen sind sie anwendbar als Nachweis, dass man trotz der neuen Fahrerlaubnis nicht mehr in der Probezeit ist.
"Wiedererteilung" ist nur der umgangssprachliche Begriff für eine Neuerteilung.
In sehr wenigen Fällen gibt es eine Wiedererlangung nach Entzug mit neuer Fahrschulausbildung. Eher Wiedererlangung nach Entzug durch Delikte. Da gibt es aber eine grosse Bandbreie.