Wird das sexistische Wehrpflichtgesetz gemäß Grundgesetz geändert und angepasst?
(1) Wehrpflichtig sind alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2)...
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html
Gibt es da schon Bemühungen? Auch aus Seiten der Lgbtq- und Feminismusseite?
15 Antworten
Ist doch Offensichtlich dass nur echte Männer Wehrpflichtig sind und sonst niemand
War es damals, ist es heute erst Recht.
Genauso wie das frühere Einbürgerungsgesetz, das bis in die 90er Geltung hatte, verfassungswidrig war. Das würde einer heutigen Prüfung nicht mehr standhalten. Auch die Rechtssprechung entwickelt sich weiter - also nochmal auch nach damaliger Verfassung, wäre ein solches Gesetz illegal. Es gab aber lange Zeit keine Beschäftigung oder ein entsprechender Prozess - wo klein Kläger, da kein Richter. Die erzkonservativen Verfassungsrichter des damaligen Schlages, gibt es heute auch nicht mehr. Im Falle einer Wiedereinführung der Wehrpflicht würde dieses aber vom Verfassungsgericht geprüft werden und die Verfassungsfeindlichkeit würde festgestellt werden.
Unsinn. Es ist offensichtlich, dass dieses Gesetz verfassungswidrig ist bei einer Reaktivierung angepasst werden müsste.
Das Gesetz basiert aber auf Art. 12a Abs. 1 der Verfassung.
Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
Viel Spaß vor dem Bundesverfassungegericht mit verfassungswidrigem Verfassungsrecht.
Kommen da auch Sachargumente oder nur dein dummes Geblubber?
Ja, z.B. das Argument das die Wehrpflicht mit der Verfassung vereinbar ist und somit nicht verfassungswidrig sein kann.
Das Gesetz basiert aber auf Art. 12a Abs. 1 der Verfassung.
Korrekt. Das ehemalige Einbürgerungsrecht ebenfalls. Deshalb musste die Verfassung in dieser Hinsicht angepasst werden.
Viel Spaß vor dem Bundesverfassungegericht mit verfassungswidrigem Verfassungsrecht.
Deshalb ist es eine der Kernaufgaben des Verfassungsgerichtes das Verfassungsrecht regelmäßig anzupassen. Aber das ist kein Prozess der automatisiert in Gang läuft, wenn er kein realpolitischen Impuls gibt (z.B. eine Wiedereinführung der Wehrpflicht).
Deshalb ja meine Aussage - eine Reaktivierung würde diesen Impuls in Gang setzen und zu einer kritischen Auseinandersetzung mit jenem Verfassungsrecht führen. Diesen müsste man dann anpassen und die Wehrpflicht würde dadurch modernisiert werden.
Das ist deine tollkühne Behauptung, für die du keine Belege hast. Ich habe unter dem Kommentar von KarlKlammer sehr vereinfacht erklärt, wie Verfassungsrecht in etwa funktioniert.
Nochmal - ich habe dir erklärt, weshalb du dir mit diesem Artikel den Arsch abwischen kannst - er hat keine realpolitische Relevanz - und sollte er Relevanz bekommen, müsste sich das Verfassungsgericht damit auseinanderzusetzen und sich dem Thema inhaltlich annehmen.
Aber wer sich "Imperator" schimpft hält mutmaßlich von Verfassungsgerichten ohnehin wenig.
Wenn der Hamster in deinem Kopf nicht hinterkommt, ist das alleine dein Problem. Kein Bock mich weiter mit "Faschisten auf Wish bestellt" zu beschäftigen.
Dein Problem, wenn du die Realität leugnest. Natürlich ist Artikel 12a relevant und nein, du hast rein gar nichts erklärt. Du kannst noch nicht einmal begründen, was daran verfassungswidrig sein soll. Außerdem ist das Beleidigen anderer User ein Verstoß gegen die Richtlinien.
Inwieweit ist er Artikel für dein Leben relevant? Erkläre das konkret an realen Beispielen. Wo wirst du konkret damit im echten Leben konfrontiert.
Du kannst noch nicht einmal begründen, was daran verfassungswidrig sein soll.
Es verstößt gleich gegen den Gleichstellungsparagraphen sowie viele weitere Paragraphen, welche die allgemeine Gleichberechtigung fordern, die ebenfalls in der Verfassung begründet sind.
Außerdem ist das Beleidigen anderer User ein Verstoß gegen die Richtlinien.
Die Hamster in deinem Kopf sind doch keine Beleidigung. Außerdem solltest du als Imperator ein dickeres Fell haben. Palpatine ist in nen Reaktorschacht gefallen und du heulst rum wegen einem satirischen Front.
Es verstößt gleich gegen den Gleichstellungsparagraphen sowie viele weitere Paragraphen, welche die allgemeine Gleichberechtigung fordern, die ebenfalls in der Verfassung begründet sind
Das ist eindeutig falsch. Schließlich ist es nicht verfassungswidrig, das Frauen nicht zum Dienst an der Waffe herangezogen werden dürfen. Außerdem dürfen sich Frauen jederzeit freiwillig melden. Zudem besagt Artikel 12a Absatz 4 das auch Frauen verpflichtet werden können. Halt nur nicht für den Dienst an der Waffe. Das ist kein Verstoß gegen den Gleichstellungsparagraphen.
Die Hamster in deinem Kopf sind doch keine Beleidigung
Das habe ich mit Beleidigung auch nicht gemeint. Natürlich habe ich ein dickes Fell, aber ich lasse mich nicht als Faschist bezeichnen. Abgesehen davon habe ich auch keine Hamster im Kopf, da ich vollkommen gesund bin.
Wenn du geschlechtspezifisch eine Gruppe zum Wehrdienst zwingen darfst, eine andere aber nicht, ist das natürlich nicht mit der Gleichstellung oder Gleichberechtigung zu vereinbaren.
Schauen Sie sich doch einmal Artikel 3 (1),(2),(3) an. Dort steht der Staat hat jeden Menschen gleich zu behandeln, was jedoch nicht der Fall ist, wenn nur Männer verpflichtet werden. Zudem darf niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt werden, Zwangsdienst als Kanonenfutter beim Mann möglich, bei Frau aber nicht, verstößt aber dagegen. Zudem fördert der Staat laut (2) die durchsetzung der Beseitigung von Nachteilen basierend auf Geschlecht. Dies ist aber ein Nachteil.
Zudem werden in Fall der Fälle dann erst Männer herangezogen, die dann an Dienst an der Waffe oder soziale Leistungen herangezogen werden. Reicht dies nicht aus, dann können zusätzlich noch Frauen für gewisse Tätigkeiten herangezogen werden, nicht jedoch am Dienst an der Waffe. Das ist ein eindeutiger Widerspruch zum gesamten Artikel 3.
Bedenke aber das Frauen sich jederzeit freiwillig melden können. Außerdem möchte ich dich auf Artikel 12a Absatz 4 verweisen. Ja, es darf niemand auf Grund des Geschlechts benachteiligt werden dürfen, aber das bedeutet nur, das sie die selben Rechte haben. Aber nicht die selben Pflichten. Dem entsprechend stellt dies kein Nachteil dar.
Sie können sich freiwillig melden, Männer werden grundsätzlich genommen und dann müssen sie nach anderem Artikel den Dienst an der Waffe verweigern. Es ist ein Nachteil für den Mann, wenn er grundsätzlich anderer Rechte beraubt wird, weil Art 12a besagt er kann herangezogen werden, zusätzlich noch an die Waffe, was Frauen nicht müssen.
Zudem ist im Falle der Grundausbildung der Mann benachteiligt, da er fast 1 Jahr seines Lebens verschwendet oder aus seiner Karriere genommen wird, die Frau aber nicht. Somit können Frauen früher Karriere machen bzw. werden in dieser nicht gestört. Alles nur aufgrund des Geschlechts und wir erinnern uns kurz an Art 3...
Inwiefern stellt es keine Benachteiligung dar, wenn das eine Geschlecht gezwungen wird und das andere nicht etwas zu machen? Inwiefern stellt das verzögern des eintrittes in die Wirtschaft oder das herausnehmen aus dieser keinen Nachteil dar? Wäre dies nicht der Fall, dann wäre man wirtschaftlich fortgeschrittener als wenn es der Fall wäre, also ein wirtschaftlicher sowie sozialer Nachteil.
Weil niemand zur Wehrpflicht oder generell zum Dienst an der Waffe gezwungen werden kann.
Dann kommt aber am Ende das Problem der anderen Leistung. Männer werden da eher eingezogen als Frauen. Zusätzlich gibt es noch das Problem der Grundausbildung, in diese werden, falls wieder aktiviert, nur Männer ca 1 Jahres ihres Lebens beraubt, Frauen aber nicht. Da hat man dann die Wahl zwischen Ausbildung zum Kanonenfutter oder Jobs, die keiner machen will ohne vernünftige Entschädigung dafür. Eine Frau kann in diesem Zeitraum ihre Karriere aufpeppen und sich ein Leben aufbauen.
Als Kanonenfutter sind Männer dann doch wohl geeigneter….🤣
Naja gut, da man im Sport Unterscheidungen macht, vermutlich...
Manchmal solltest du schon drüber nachdenken was du sagst, anstatt immer nur den nächsten "owen" haben zu wollen. 😅
Warum sollte das Gesetz geändert werden? Die Wehrpflicht ist ausgesetzt, es wird niemand zum Militärdienst eingezogen, dass sich daran in absehbarer Zukunft etwas ändern wird, ist nicht zu erwarten.
Somit bleibt hier alles beim Alten.
Also du hast keine Ahnung von den aktuellen Geschehnissen auf der Welt und im Land?
Doch, offensichtlich mehr als du.
Wie auch immer, die Frage wurde hinlänglich beantwortet.
Eine Wehrpflicht sollte allgemein für niemanden gelten. Wer kein Bock hat auf andere zu schießen oder selbst zum Ziel zu werden, soll das auch nicht müssen.
Dann kannst Du im Umkehrschluss aber auch nicht erwarten und/oder verlangen, dass im Falle eines Krieges Dich und Deine Familie schützt.
Ja Pech, ist ja nette Linie auf der Landkarte aber mein Leben ist mir trozdem wichtiger, wenn du das anders siehst deine Entscheidung.
Unsinn. Es ist offensichtlich, dass dieses Gesetz verfassungswidrig ist bei einer Reaktivierung angepasst werden müsste.