Das offizielle förmliche Wort für Nein ist いいえ. Das wird aber eher selten im modernen japanisch benutzt, eher werden いえ oder いや verwendet.

Umgangssprachlich kannst du ううん sagen, das mehr nach Geräusch als nach Wort klingt (so wie zb mh für ja)

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Im Japanischen unterscheidet man zwei Verbarten: u-Verben und ru-Verben. Die ru-Verben enden alle auf ru (z. B. taberu), die u-Verben auf u (z. B. iku). Achtung: Verben, die auf ru enden können allerdings auch u-Verben sein (z. B. kaeru 帰る).

Bei ru-Verben ist die vergangenheit easy: einfach das ru durch ta/mashita ersetzen = tabeta/tabemashita.

Bei u-Verben ist es ein wenig komplizierter. Die masu-form in der Vergangenheit bleibt (also statt masu mashita). Je nach dem auf welche Silbe das verb endet, ist die kurz-Form anders:

iku = itta/ikimashita

kaeru = kaetta/kaerimashita

yomu = yonda/yomimashita

etc. (Tabellen findest du bestimmt im Internet / in deinem Lehrbuch.) Welche Form bei welcher Verbendung genommen wird musst du einfach lernen. Ebenso, ob Verben, die auf ru enden u/ru-Verben sind.

Ich hoffe das hilft :)

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Gibt es gerichtliche Möglichkeiten, die Auskunftssperre einer Meldeadresse beim Bürgeramt zu überwinden?

Wenn man eine bestimmte Person wegen Betrug und Schadenersatz verklagen möchte, verlangen die Gerichte eine zustellbare Adresse. Doch schlaue Straftäter richten sich beim Bürgeramt einfach eine Auskunftssperre ein und stehlen sich auf dieses Weise aus der Verantwortung. Denn ohne eine zustellbare Adresse ist eine gegen sie gerichtete Klage unmöglich.

Gibt es gerichtliche Möglichkeiten, zur Überwindung dieser Auskunftssperren ?

In dem von mir erlebten Fall geht es um zwei volljährige Jugendliche, die von ihrem Vater - einem Rechtsanwalt - dazu missbraucht wurden, vor Gericht als falsche Zeugen aufzutreten.

Sie sagten aus, dass sie gemeinsam mit ihrem Vater in mein Haus eingedrungen seien und dort zum Stundenlohn von 45 EURO netto Müll entsorgt hätten, so dass ich zu einer Zahlung vom 8.500 EURO wegen angeblicher ungerechtfertigter Bereicherung verurteilt wurde.
Tatsächlich waren diese beiden Sohne weder auf meinem Grundstück noch handelte es sich um Müll, sondern um meinen gesamten Hausrat, den der Vater gemeinsam mit einem mir unbekannten Rollkommando fortgeschafft hatte.

Letztlich handelte es sich bei dieser "Müllentsorgung" tatsächlich um  einen Einbruch mit der Vernichtung und Entsorgung meines gesamten Haushaltes.

Da eine strafrechtlich Verfolgung nicht in Frage kommt, will ich eine Zivilklage einreichen, bei der ich alle drei – den Vater und seine beiden Söhne - wegen dieser Entwendung meines gesamten Haushaltes im Wert von 55.000 EURO zur Schadenersatzzahlung verklagen möchte.

Schließlich haben beide Söhne als Zeugen ausgesagt, dass sie an dieser illegalen Hausleeräumung beteiligt gewesen sind..

Gibt es Möglichkeiten die Adresse der Täter trotz Auskunftsspeere zu erfahren ?

P-S.: Da der Haupttäter – hier der Vater - gleichzeitig der Sohn des ehemaligen leitenden Staatsanwaltes vor Ort ist, kommt eine strafrechtliche Verfolgung nicht in Frage..Entsprechende Strafanträge sind bereits ergebnislos gestellt worden,

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Eine Klage kann auch öffentlich zugestellt werden, wenn der Aufenthalt einer Person unbekannt ist.

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Meine Mitbewohnerin hat in 5 Tagen eine 90-Seiten Arbeit geschrieben. Möglich ist es schon, aber extrem aufwändig. Und irgendwer braucht ja auch noch Zeit um Korrekturzulesen..

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mit brief ist kein ach-so-höflicher brief gemeint sondern nur das sie schriftlich von dir das haben möchten. schreib einfach: Ich,(name,klasse..), möchte spanisch(derunder kurs) abwählen. (unterschrift,datum)

oda so iwi.xDD

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