Gibt es eine Toleranz für Radfahrer bei roten Ameplen?
Man kann ja nicht mit 25 km/h eine Vollbremsung machen und bei Fußgängerampeln gibt es kein Gelb, wie bei Autofahrern.
6 Antworten
Nein die StVO gibt eine solche Regelung nicht her.
Man kann ja nicht mit 25 km/h eine Vollbremsung machen
Doch kann man. Man kann auch vorausschauend fahren. Wenn schon eine Weile Grün gewesen ist, dann sollte man damit rechnen das die Ampel auf Rot schaltet und nicht wie Lance Armstrong zum Endspurt ansetzen.
Rein rechtlich - ein Rotlichtverstoß > 3sek wird härter bestraft. Also eine gewisse Stufung ist vorhanden...
Fahrtechnisch: Wenn für den Fußgänger, mitten auf der Straße rot wird, hat der immer noch genug Zeit, um auf die andere Seite zu kommen, bevor Andere ihr grün erhalten. Als Radfahrer bist du ~3 mal so schnell, also Zeitprobleme sollte es nicht geben.
Gibt es eine Toleranz für Radfahrer bei roten Ameplen?
Nein, warum auch?
Wenn du nicht in der Lage bist, rechtzeitig vor der Ampel anzuhalten, wenn sie auf rot umspringt, hast du was falsch gemacht. Entweder war dein Tempo zu hoch für deine Bremsfähigkeiten, oder deine Bremsfähigkeiten zu schlecht für dein Tempo.
Was letzteres angeht:
Man kann ja nicht mit 25 km/h eine Vollbremsung machen
Und was würdest du machen, wenn dir ein Kind/Hund vors Fahrrad läuft oder ein Autofahrer dir die Vorfahrt nimmt? Weiterfahren und ein schnelles Gebet? Wenn das deine Strategie für eine sichere Fahrt ist, solltest du bitte bei Muttern an der Hand auf dem Gehweg laufen.
Wenn du bei 25 km/h keine Vollbremsung zustande bringst, ohne dich selbst in Gefahr zu bringen, darfst du halt keine 25 km/h fahren.
Es sei diesbezüglich darauf hingewiesen, dass Fahrräder zwar keinen Tüv brauchen, aber trotzdem betriebssicher sein müssen, d.h. zwei funktionierende Bremsen haben müssen. Wenn deine Bremsen keine Notbremsung zulassen, musst du das Fahrrad stehen lassen.
Und es ist nicht verboten, auf einem freien Feldweg einfach mal Vollbremsungen zu üben. Wenn dich ein LKW-Fahrer mal übersieht, können 2 m mehr oder weniger Bremsweg darüber entscheiden, ob du mit dem Schreck davon kommst oder platt gewalzt wirst.
und bei Fußgängerampeln gibt es kein Gelb, wie bei Autofahrern.
Vorsicht: Auf einem reinen Fußweg und dementsprechend auch an einer reinen Fußgängerampel hast du mit dem Fahrrad nichts verloren (außer, du wärst jünger als 10 Jahre).
Wenn es keinen (explizit so ausgeschilderten) Radweg gibt, hast du auf der Straße zu fahren und es gelten selbstverständlich die Straßenampeln für dich. Die praktischerweise erstmal auf gelb schalten, sodass auch Leute, die es nicht schaffen ihre Bremsen ordentlich in Schuss zu halte.
Keine Ampel springt direkt von grün auf rot. Sondern es kommt erstmal gelb.
Wenn die Ampel gelb wird, wenn du 10 m davor bist, reicht es dir auf jeden Fall noch drüber zu fahren, bevor sie rot wird.
Und wenn du die Ampel so lange gelb siehst, dass du das Umspringen auf rot mitbekommst, hättest du auch genug Zeit zum Anhalten gehabt. In dem Fall liegt die Antwort darin, nicht vor Gewalt zu versuchen, bei Gelb noch drüber zu kommen.
Gelb heißt "anhalten, wenn man kann". Nicht "jetzt aber schnell".
Bei geteilten Fuß/Radwegen gibt es quasi nie ein Gelb. Da gibt es nur rot und grün.
Würde es gelb geben hätte man das Problem ja nicht.
Ah, ich hatte die Frage nicht mehr im Kopf. Sorry!
Dann lasse ich 0,1 m gelten. Selbst wenn man als kluger, vorausschauender Fahrer sein Tempo auf meinetwegen 10 km/h reduziert hat, sind das immer noch ca. 3 m/s. Auf 5-6 m bzw. auf der Strecke, die man in 2 Sekunden zurücklegt, kann man zum Stehen kommen. Ansonsten reicht es nicht und man gibt beim Drüberfahren vielleicht lieber Stoff, um so kurz wie möglich auf dem Teil der Straße zu sein, wo gleich der LKW lang will.
Immer wieder interessant: Fahre ich mit 25 km/h ganz normal auf der Fahrbahn bin ich die totale Schnecke, wegen der gerade alle Autofahrer sämtliche Termine verpassen und mindestens die Welt untergeht, wenn ich nicht jetzt und sofort und sowieso immer überholen kann...
Wenn die gleiche Geschwindigkeit auf sog. "Radwegen" dann hirnlose "Raserei" ist, sagt das natürlich erstmal viel über diese Konstrukte und deren Tauglichkeit zum Radfahren aus.
Allerdings muß ich mich den gefahrlos möglichen Geschwindigkeiten anpassen (besagter §1 StVO) und typisch deutsche "Radwege" sind nunmal für gemütliche 15 km/h ausgelegt - das sieht man auch den den nur zweiteiligen Ampeln ohne Gelbphase - rein rechtlich ist es nunmal ein Rotlichtverstoß, wenn man bei gerade aufleuchtendem "Rot" vom "Radweg" auf die Fahrbahnquerung wechselt...
Man bekommt auf typischen deutschen sog. "Radwegen" oft nie entsprechende Entfernung in angemessener Zeit zurückgelegt; zugunsten des Fahrbahnverkehrs muß man immer zurückstecken.
Erklärung "Radwege" - schmales, blaßrosa Rumpelstreifchen auf GEHwegen, per blauem Schild verpflichtend gestellt - zum zügigen sicheren Radfahren völlig ungeeignet.
Echte Radwege befinden sich dagegen überwiegend im Ausland (z.b. NL).
Es heißt ja auch "Fußgänger" ampel und nicht Fahrradraser ampel.
Vorher anhalten und rüberlaufen.
25 km/h sind schon ziehmlich schnell.
Oder es war einfach zu knapp. Was machst du wenn 0,1m vor der Ampel sie umspringt?