Wer hat in der genannten Situation Vorfahrt /Vorrang?
Hi,
wer hat hier Vorfahrt /Vorrang?
Der Radfahrer (orange) oder der Autofahrer (gelb)?
7 Stimmen
4 Antworten
Der Autofahrer hat zudem ein VZ 205 mit Zz 1000-32
Der Radfahrer ist in beiden Seiten benutzbar (VZ 240)
Derartige Informationen gehören in die Fragestellung.
Dann hat natürlich der Radfahrer Vorfahrt, auch wenn er von rechts kommt.
Mal ehrlich, suchst Du hier Rat oder willst Du den Besserwisser spielen,
indem Du Info`s nur bröckchenweise verteilst und dann auf die Antwort eingehst?
Wenn ich mir Deine Kommentare alle durchlese, frage ich mich,
warum hast Du die Frage gestellt, wenn Du die Antwort schon kennst?
Hallo,
Ich mache seit fast 30 Jahre Radsport... ich habe mehr als zu viel schlimme Unfälle gesehen und auch den einen oder anderen selber erlebt... und die gezeigte Situation ist so ziemlich Kategorie "A" ! Wenn hier der Radfahrer Vorfahrt haben sollte, sollte darauf unbedingt so lange verzichten, bis klar ist das der Autofahrer die Vorfahrt auch tatsächlich gewährt, obwohl "heutzutage" "Vorfahrt des Radfahrers akzpetieren" wohl treffender beschrieben wäre...
Aus meiner Sicht hat der Radfahrer Vorfahrt bei der Situation des bildes, der Radweg ist hier klar als Vorfahrtberechtigt gekennzeichnet.
(Ich denke das es dazu für den Autofahrer noch ein Schild gibt, was man auf dem Bild nicht sehen kann.)
Klassisches Beispiel für Gefährdung des Radverkehrs durch bauliche Maßnahmen.
Nur sehr wenige Autofahrer sehen vor dem Anhalten und Abbiegen in die Querstraße nach, ob von rechts über den nur einseitig angelegten Radweg vorfahrtsberechtigter Radverkehr kreuzt.
Aber kein Autofahrer wird damit rechnen, daß ein Radfahrer der rechts auf dem Nebenweg fährt plötzlich vor ihm 90 ° nach links abbiegt und seinem Weg kreuzt. Je nach Beschilderung kann er sogar Vorfahrt haben!
Wie hier schon geschrieben wurde: In so einem Fall nie auf seine Vorfahrt vertrauen...
...der Radfahrer in dem Moment zum Geisterfahrer wird. Außerdem will er über einen abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn wechseln.
Ich dachte, dass das klar sei, da eine Radwegefurt nur errichtet werden darf, wenn der Radfahrer Vorfahrt und oder Vorrang hat.
StVO VwV Zu § 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren Absatz 2 ||.