Gibt es ein Gesetz das es verbietet das Hunde im Garten bellen?
Es gibt Ruhestörung das weiß ich. Aber wenn der Hund im Garten ist und sich eine Nachbarin durch sein gebell gestört fühlte (hinter dem garten ist ein Schotterweg in den Wald) kann sie mich dann anzeigen?
Die hat mich schon mehrmals darauf angesprochen aber ich möchte den Hund nicht ins Haus sperren. Er hat eine Hundeklappe und kann wenn er möchte raus und rein gehen. Unser Grundstück verlassen kann er nicht
5 Antworten
Es gibt kein Gesetz dagegen aber ich würde mich auch nicht zum Ziel von Leuten machen die eventuell vergiftete Köder auslegen könnten.
Ach das kannst du vergessen so lange die Frau bellt beisst sie nicht xd
Es ist euer Grundstück wenn jemand vorbeigeht natürlich schlägt der Hund an es ist ein Hund
Genau das nicht!
Ein Hund hat nicht über den Zaun zu kläffen wenn sich jemand am Grundstück vorbei bewegt.
Grundsätzlich tun das nur unerzogene und gelangweilte Hunde. Ist in etwa gleich frech wie wenn der Hundebesitzer ständig A….loch über den Zaun rufen würde.
Hunde bellen nun mal , ist eben so. Solange es nicht zu häufig ist und nicht lange dann geht das. Sollte halt nicht nachts, spät abends oder früh morgens sein.
Solange der Hund nicht ständig und am Stück bellt und das nicht während der Ruhezeiten passiert kann Dir die Nachbarin gar nichts.
Über Kindergeschrei können sie sich nicht aufregen - über Strassenlärm auch nicht - aber den Hundehalter kriegt man halt zu fassen. Den kann man beschimpfen...
Ich würde an Deiner Stelle darauf achten dass der Hund zu den Ruhezeiten - mittags und nachts sowie an Sonn- und Feiertagen weitgehend die Klappe hält :-)
https://www.bussgeldkatalog.net/hundegebell-ruhestoerung/
Wenn Du im Eigentum wohnst kann sie dich zwar anzeigen aber es gibt maximal ein Bussgeld.
Es kann sein, dass sich deine Nachbarin einen Anwalt nimmt und du dann Post bekommst.
Manche Gerichten urteilen sehr streng und ein Gericht ist der Meinung, dass ein Hund nicht länger als 10 Minuten am Stück, insgesamt 30 Minuten am Tag und nicht während der Ruhezeiten zwischen 19 und 7/8 Uhr und mittags 12/13 - 15 Uhr bellen darf.
Guck mal hier https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/tierhaltung-und-nachbarschutz-47-hundegebell_idesk_PI17574_HI628941.html steht etwas dazu.