Gewährleistung und Eigenleistungen beim Hausbau?

5 Antworten

Kann es unter diesen Umständen später Probleme mit der Gewährleistung geben?

Gewährleistung auf Eigenleistung muss der Leistende selbst erbringen. Folglich ist die Bauunternehmung raus. Sollten andere Probleme auftreten, werden diese gerne als Folge der Eigenleistung "hingedreht". Auch gibt es den Sachverhalt "Angenommen" durch Bearbeitung - Weiterarbeit-Verdecken.

Wenn der Bauleiter der Baufirma Bedenken anmeldet und bei der Übergabe vermerkt, liegt der Fehler an erster Stelle keinen Baugutachter hinzugezogen zu haben. Das spart in den meisten Fällen kein Geld, sondern kostet es, aber viel später.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

lukii1234 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 18:08

Wir hatten bei der Abnahme des Rohbaus einen Bausachverständigen dabei. Die festgestellten Mängel, die sich überschaubar hielten, konnten alle geklärt werden.

Würde das mit dem "Hindrehen", also die angeblich fehlerhaft gebliebene Dämmung verantwortlich machen für spätere Probleme, nicht schwierig oder unmöglich werden aufgrund unserer Fotos, auf denen die nachgebesserte Dämmung zu sehen ist?

GS2000  09.09.2024, 08:35
@lukii1234

Fotos können nicht immer einen Sachverständigen von der ordnungsgemäßen Ausführung überzeugen. Foglich bleibt nur die Feststellung durch einen Sachverständigen, wenn auf Bedenken bei einer Mängelanzeige berufen werden sollte.

Kann es unter diesen Umständen später Probleme mit der Gewährleistung geben?

Natürlich.


lukii1234 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 08:33

Trotz der Fotos der nachgebesserten Dämmung? Warum?

Jurafuchs  05.09.2024, 09:32
@lukii1234

Nur weil man Fotos macht, wird die Eigenleistung ja nicht besser.

lukii1234 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 18:00
@Jurafuchs

Aber durch das Nachbessern, welches nach der Abnahme und vor dem Schießen der Fotos erfolgt ist, oder nicht???

lukii1234 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 21:24
@Jurafuchs

Heißt also, selbst wenn eine Eigenleistung technisch genauso gut gemacht wird, wie von qualifiziertem Personal, kann die Ausführung dessen Gewährleistungsansprüche ausschließen, die wiederum bestehen würden, wenn die Leistung eine Firma erbracht hätte? Es hängt also nur davon ab, wer es gemacht hat, auch wenn das Ergebnis das Gleiche ist, kann das wirklich sein?

Wie soll das mit Gewährleistung bei Eigenleistung funktionieren ?

Wenn du etwas selber machst, dann gibt dir niemand Garantie oder Gewährleistung darauf.

Wenn es später zu einem Schaden kommt und dann festgestellt wird, dass dies durch unsachgemäße Dämmung ( und damit z.B. zu Feuchtigkeitsschäden, Schwitzwasser, was auch immer) verursacht wurde, wer soll dann dafür die Gewährleistung übernehmen ??

Wenn die Dämmung von einer Fachfirma ausgeführt wurde, dann könnte man die im o.g. Fall haftbar machen.


lukii1234 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 18:21

Ich spreche nicht von Problemen, die wirklich aufgrund fehlerhafter Dämmung zustande kommen würden, denn meines Erachtens haben wir die Dämmung ausreichend korrigiert.

Ich spreche von Problemen, die nicht durch die angeblich fehlerhafte Dämmung verursacht wurden, sondern damit nichts zu tun haben, für die die Baufirma aber unsere angeblich fehlerhafte Dämmung verantwortlich machen würde. Würden in diesem Fall die Fotos von der korrigierten Dämmung ausreichen als Nachweis, dass die Dämmung in Ordnung ist und um somit Gewährleistungsansprüche geltend zu machen?

Wenn du selber Hand anlegst? Selbstverständlich!

Du öffnest nachfolgenden Handwerkern Tür und Tor, damit die ein Argument haben selber die Gewährleistung abzulehnen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – In der Bauplanung tätig seit 1979

Es gibt immer dann Probleme, wenn etwas in Eigenleistung nicht fachgerecht und professionell ausgeführt wurde, und dies einen Einfluss auf einen späteren Schaden nimmt. Deshalb auch das Nachbessern vom Bauleiter abnehmen und dokumentieren lassen.


lukii1234 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 08:30

Und sind die Fotos der nachgebesserten Dämmung nicht auch ausreichendes Beweismaterial?

wiki01  05.09.2024, 10:22
@lukii1234

Ich würde mich nicht darauf verlassen. Ein Gutachter könnte feststellen, dass die Fotos nicht aussagekräftig genug wären. Deshalb nochmals den Bauleiter einbinden.

Erkennt er damit nicht an, dass er uns zutraut, die Dämmung ausreichend nachzubessern und somit die Dämmung nach Ausbesserung okay wäre?

Nein, damit erkennt er gar nichts an. Er ist dann raus aus der Sache.

Mach, was du willst. Ich wäre (und habe) so verfahren, wie ich geschrieben habe. Das kostet nichts und sichert mich ab.

lukii1234 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 08:28

Der Bauleiter hat im Abnahmeprotokoll selbst angekreuzt und unterschrieben, dass eine erneute Kontrolle nicht notwendig wäre. Erkennt er damit nicht an, dass er uns zutraut, die Dämmung ausreichend nachzubessern und somit die Dämmung nach Ausbesserung okay wäre?