Gewährleistung Autohändler?
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem, Auto beim Händler gekauft, 1 Monat später Motorkontrolleuchte an. Wohl ein Ventil welches genau kann der Händler wohl noch nicht sagen…
Händler behauptet nun dass der Fehler wohl mit einem „Gutmanntester?“ ausgelesen wurde und dieser wohl sagt das der Fehler erst nach Kauf aufgetreten ist also somit die Gewährleistung nicht greift.
Meine frage nun: es kommt doch bei der Gewährleistung nicht darauf an wann der Fehler im System des Autos erstmals registriert wurde? Sondern darauf ob dass Teil bzw der Motor bei Übergabe des Fahrzeugs nicht schon den Mangel hatte? Ansonsten würde ja nie die Gewährleistung greifen da der Fehler ja immer im System erst nach Kauf auftritt deswegen gehe ich ja dann zum Händler und bemängel das? Wäre die Motorkontrolleuchte schon davor an hätte ich das Auto ja nicht gekauft ?!?
(Oder ist dieser „Gutmanntester“ irgendein Gutachten gerät wo sagen kann ob das Teil nicht schon seit Monaten defekt ist??)
Er muss mir doch jetzt beweisen, dass das Teil an sich nach der Übergabe erst defekt bzw kaputt ging? Und nicht wann der Fehler im System aufgetreten ist oder habe ich hier einen Denkfehler?
Vielen dank im Voraus :)
5 Antworten
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Deine Ansicht ist korrekt.
Welcher Tester auch immer genommen wurde - im Fehlerspeicher der Steuergeräte werden die Fehler mit Kilometerstand und Datum versehen. Natürlich sind die beim Verkauf nicht vorhanden, vermeidlich aber die Bedingung, die sie letztendlich auslöst.
Und gegen die bist du durch die Gewährleistung geschützt, denn der Verkäufer muss dir nachweisen, dass diese Bedingung nicht beim Verkauf vorhanden war, was in den meisten Fällen unmöglich ist.
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So ist es. Ein "Problem besteht seit" gibt es im Fehlerspeicher nicht.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Vielen Dank für deine Antwort (natürlich auch an die ganzen anderen). Bin ich mal gespannt, wielange das Theater sich zieht :)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Nussbecher/1444745499_nmmslarge.jpg?v=1444745499000)
Prinzipiell hast du recht. Wenn du hartnäckig bleibst wird er dir einen Rückkauf anbieten, das machen inzwischen viele Händler um da rauszukommen. Ansonsten werden sie dir als Alternative anbieten einen Teil der Reparaturkosten zu übernehmen.
Und dadurch, dass sie den Rückkauf anbieten kommen sie ihrer Pflicht nach. Die meisten Kunden wollen ja aber den Wagen behalten und nicht neu suchen müssen. Deshalb kommen sie leider immer wieder mit der Nummer durch.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Vielen Dank für die Antwort, es ist ein Elend 🙁 er hat mir au schon selber mit seinem Anwalt gedroht wenn ich ihm nicht glauben will, richtiger depp… schauen wir mal wo das ganze noch hinführt
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ohne zu wissen welches Ventil kaputt ist, ist eine Antwort schwierig. und dieser Tester kann es genau sagen
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okei er sagt nur irgendwas mit Ventilsteuerungs…. Und weiter weiß er aber au nicht mehr was der Typ von der Werkstatt meinte 😅
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Das hast du richtig erkannt.
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ein Fall für die Gewährleistung - man bestehe auf Reparatur
Ja genauso hatte ich es auch im Kopf aber da er mir schon mit Anwalt gedroht hat wurde ich unsicher. Würde ja kein Sinn ergeben wenn das Datum vom Fehlercode zählt dann würde man ja nie einen Gewährleistungsfall haben…