Gesetz für Gehaltsanzeige pro ausgeschriebene Stelle?

3 Antworten

Das würde nichts bringen. Vor allem da ja auch noch die ganze Tarifvertragsgeschichte durch die Arbeitswelt geistert. Und bei kleineren Firmen gibt es (was mir aufgefallen ist) oft ein gewisses Staffelsystem. In einem Unternehmen ist eh alles festgefahren.

Bei uns in der Firma kann der Lohn recht frei verhandelt werden wenn die Leistung stimmt. Auch evtl. Zusätze und sowas.

Was man indes gewaltig aus dem Verkehr ziehen müsste wäre diese Leih- und Zeitarbeit. Das moderne Sklaventum.

Hat unterschiedliche Vor- und Nachteile- sowohl für Bewerber als auch für die Firmen. Bin mir ehrlicherweise nicht sicher ob es gut ist für uns Bewerber wenn es dazu strikte Regeln gibt denke das würde langfristig auch zu ungewünschten Effekten führen.

Firmen die das Gehalt mit ausschreiben wissen das Sie besser bezahlen als andere Firmen und es somit für Sie eine Möglichkeit ist mehr bzw. bessere Bewerber zu finden.

Ich denke, dafür braucht es kein Gesetz, sondern einfach noch etwas Zeit, bis Unternehmen begriffen haben, dass so eine Angabe in der Ausschreibung vorteilhaft sein kann, um mehr Bewerbungen zu bekommen! Also wirklich mal ein Punkt, wo der Markt schon regeln wird :).