Muss bei einer Gesetzesänderung das Gesetz noch durch den Bundesrat nach dem Bundestag?
Das Ergebnis basiert auf 6 Abstimmungen
3 Antworten
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Die Zustimmung des Bundesrates ist nur erforderlich, wenn im Bundesgesetz wegen eines besonderen Bedürfnisses nach bundeseinheitlicher Regelung das Verwaltungsverfahren ausnahmsweise ohne Abweichungsmöglichkeit für die Länder geregelt wird (Artikel 84 Abs. 1 GG ).
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Politik, Bundestag
Ja
Ja muss es. Aber nicht immer ist das von Bedeutung.
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/pocket-politik/16426/gesetzgebung/
Kommt auf das Gesetz an.
Manche sind zustimmungsbedürftig manche nicht
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Meine Pronomen: She/her