Muss bei einer Gesetzesänderung das Gesetz noch durch den Bundesrat nach dem Bundestag?

Das Ergebnis basiert auf 6 Abstimmungen

Ja 100%
Nein 0%

3 Antworten

Die Zustimmung des Bundesrates ist nur erforderlich, wenn im Bundesgesetz wegen eines besonderen Bedürfnisses nach bundeseinheitlicher Regelung das Verwaltungsverfahren ausnahmsweise ohne Abweichungsmöglichkeit für die Länder geregelt wird (Artikel 84 Abs. 1 GG ).

Kommt auf das Gesetz an.

Manche sind zustimmungsbedürftig manche nicht

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Meine Pronomen: She/her