Schaubild: grundherrschaft im mittelalter

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hachja, MIttelalterliche Rechts- und Besitzgeschichte. Die ist so viel komplizierter als es das Bild darstellt ;)

Herrenland bezeichnet das Gebiet das der Grundherr direkt besaß, Hufenland bezeichnet das Gebiet zu dessen Verwaltung er beauftragt wurde.

Fronhöfe waren Bauernhöfe im Besitz des jeweiligen Grundherren und wurden vom Meier verwaltet.

Hörige waren Menschen die auf dem Grundbesitz des Grundherren lebten und ihm Abgaben in der Höhe ihres Ertrages leisteten sowie seiner (niederen) Gerichtsbarkeit unterstehen konnten. Im Gegenzug genossen sie seinen Schutz. Hörige konnten beweglichen Besitz erwerben aber keinen Grundbesitz. Sie konnten auch nicht den Besitz des Herren verlassen und Vorgänge rechtserheblicher Natur ohne sein Einverständnis durchführen. Diese Bevölkerungsgruppe leistete ihren Frondienst (also den Dienst, den sie dem Grundherren aus den o.g. Gründen schuldete) ab.

Leibeigene lebten auf dem Besitz des Grundherren und waren beinahe rechtlos. Sie leisteten auserdem nicht wie Hörige ihre Abgaben sondern hatten Abgaben in der vom Grundherren festgelegten Höhe zu leisten.

Freie Bauern waren frei und bewirtschafteten ihren eigenen Besitz.

Ich freue mich auf alle die mehr wissen oder es genauer erklären können als ich!


UnheiligerFan98 
Beitragsersteller
 20.12.2012, 06:25

Dankeeeeeeeschööööön du hast mir sehr geholfen:D...und du hast doch auch gut erklärt :O

Hörige sind die die auf ihren grundherrn hören muessen


UnheiligerFan98 
Beitragsersteller
 19.12.2012, 20:32

Ja, das hab ich mir ja auch gedacht, aber mussten nicht iwi alle auf den grundherren hören??:D

ich bin mir nich sich aber ich glaub der meier war der jenige der das bauernhaus verwaltet hat