Geschäftsfähig?
Ich habe mein Moped über EBay an einen 15 jährigen verkauft, er meinte nach mehrmaligen Fragen, seine Eltern sind damit einverstanden und hat beim Kauf auch einen Kaufvertrag unterschrieben, jetzt nach einer Woche möchte seine Mutter doch nicht mehr das er das Moped behält und möchte das wir es wieder abholen, obwohl in der Anzeige steht das wir es nicht zurück nehmen und es ein zu 100% Verkauf ist
der Junge meinte zu dem Zeitpunkt des Kaufes so wie in seinen Nachrichten über eBay und WhatsApp das sein Vater damit einverstanden ist und der Junge mit seinem Geld machen darf was er will, nur deswegen habe ich es ihn kaufen lassen.
geht das?
5 Antworten
Der Junge hätte den Kaufvertrag nicht unterschreiben dürfen. Du musst es rückabwickeln.
Der Vertrag wurde durch die Aussage der Mutter unwirksam und du musst das Geld zurück geben.
Das wird in dem Fall nur durch eine schriftliche Einverständniserklärung des Vaters rechtlich wirksam.
Ohne die schriftliche Erlaubnis der Eltern oider eine von denen Unterschriebene Vollmacht der / des Erziehungsberechtigten und da kann der Junge Käufer erzählen was er will kommt kein Rechtsgültiger Vertrag zustande muß Rückabgewickelt werden.
Generell ist immer eine Vollmacht erforderlich wenn der Vertragspartner noch nicht Volljährig ist.
Mit 15 Jahren ist man nur eingeschränkt geschäftsfähig. Hast du keine Unterschrift der Eltern, ist der Kaufvertrag nicht rechtsgültig. Somit musst du das Geld zurückzahlen.
LG
obwohl in der Anzeige steht das wir es nicht zurück nehmen und es ein zu 100% Verkauf ist
Völlig wurscht, was du alles in die Anzeige geschrieben hast- der Kaufvertrag hat keine Gültigkeit
Doch bei dem Kauf war der Vater damit einverstanden