Gerichtstermin bei einem Einspruch auf Bußgeldbescheid?
Guten Tag,
Ich hab ein Termin beim Gericht weil ich einen Einspruch gemacht habe weil ich einen Bußgeld bekommen habe wie ich über Rot gefahren bin. Ich habe einen Einspruch geschickt das es nicht meine Schuld war das ich über Rot gefahren bin und in der Zeit habe ich die 120 Euro bezahlt. Auf einem Blatt steht drauf das ich das Geld was ich bezahlt habe als Einspruchs wiederrücknahme gelten lassen. Muss ich jetzt Gerichtskosten von mir Tragen und wie viel würde es sein und was ist gemeint mit Einspruchswiederrücknahme muss ich dann mehr bezahlen oder nicht?
2 Antworten
wenn Du den Einspruch zurück nimmst, wird der Termin abgesagt und es entstehen keine Gerichtskosten...
vermutlich wollen sie von Dir noch schriftlich, dass Du den Einspruch zurück nimmst
aber trz bin ich jetzt im gericht obwohl ich das schon bezahlt habe
Wurscht, ob du schon bezahlt hast oder nicht. Du hast einen Gerichtstermin, weil du Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt hast. Warum du trotz des Einspruchs das Bußgeld bezahlt hast, wird ewig dein Geheimnis bleiben.
Ziehst du deinen Einspruch zurück, ist das Geld futsch. Ich würde das nicht machen. Folgt das Gericht deiner Argumentation, bekommst du alles zurück, und die Gerichtskosten zahlt der Staat. Du warst dir doch sicher, dass du den Rorlichtverstoß nicht schuldhaft verursacht hast. Warum jetzt einen Rückzieher machen?
wenn man den Einspruch zurück nimmt, gibt es keinen Gerichtstermin ...
außer es geht bei dem Termin, um eine ganz andere Sache ....
Wenn Du Den Einspruch zurück nimmst (schriftlich) insgesamt 65,00 € Gerichtskosten. Die Verwaltungsgebühren aus dem Bußgeldbescheid entfallen dabei.
die frau die die sachen bearbeitet hat meinte das sie das als einspruchsrücknahme gelten lassen kann aber trz bin ich jetzt im gericht obwohl ich das schon bezahlt habe