Bei zu schnellem Fahren bin ich auf dem Gericht frei gesprochen worden, weil man das Bild nicht erkennen konnte, ist das beim Parken auch so?

2 Antworten

Beim Parken ist immer der Halter dran, ohne Ausnahme. Natürlich kannst behaupten, dass Du nicht gefahren bist, das hilft aber nix, dann musst Du den Fahrer angeben.

Wenn Du so weitermachst, wird es wohl darauf hinauslaufen, dass Du zwingend ein Fahrtenbuch führen musst, in den sich jeder Fahrer eintragen muss...

Wenn kein Eintrag, dann bist immer Du verantwortlich.


reus4711 
Fragesteller
 26.11.2023, 19:02

Aber warum geht das bei Geschwindigkeitsverstoss und beim Parken nicht?

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PCProfiBayern  26.11.2023, 19:05
@reus4711

Geht normalerweise auch dort nicht, da musst Du unglaubliches Glück gehabt haben, dass sie Dir noch kein Fahtenbuch aufgebrumt haben...

Mit Parkverstößen ist es absolut egal, ob Du oder jemand anderes gefahren ist, das ist dein Auto und damit Basta.

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reus4711 
Fragesteller
 26.11.2023, 19:10
@PCProfiBayern

Warum soll es nicht gehen. Die Richterin sagte dass sie ein Bild anfordert weil ich sagte dass einer meiner Brüder gefahren sein könnte. Sie meinte, dass sie es dann einstellt. Ansonsten müsste sie die Gesichter vermessen und das kostet 2000€. Und wenn der Gutachter sagt dass nur das Ohr ein bisschen anders sein könnte, müsste es das Gericht bezahlen und das wäre Unverhältnismäßig teuer.

Also warum soll das beim Parken nicht funktionieren. Ich sehe keinen Unterschied.

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Wenn bei Parkverstößen der Fahrer nicht ermittelt werden kann, dann muss der Halter die Verfahrenskosten inHöhe von 20€ + 3,50€ Zustellgebühr bezahlen.


reus4711 
Fragesteller
 26.11.2023, 19:12

Bei mir waren es am Anfang 10€. Aber das Schreiben habe ich nie bekommen und jetzt sind es 38,50€. Dann ist es doch besser ich sage dass ich das nicht war und bezahle dann 23,50€.

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