Bußgeld Blitzer Italien zahlen? Fahrer unbekannt?
Hallo,
ich habe einen Bußgeldbeschied von mehr als 70€ aus Italien erhalten. Das Fahrzeug wurde vor 7 Monaten von hinten geblitzt. Der Fahrer ist also nicht erkennbar. Der Fahrzeughalter ist garantiert nicht gefahren. Wir wissen nicht mehr wer auf der Strecke gefahren ist. Sollten wir nun Einspruch erlegen? Wie stehen die Erfolgschancen?
Danke im Voraus
6 Antworten
Es gibt in der EU durchaus einige Mitgliedstaaten , die im Verkehrswesen auch den Begriff "umfassende Halterhaftung" bei Verkehrsverstößen kennen , wenngleich dieses bei Vergehen in Italien nicht eindeutig bekannt zu sein scheint.
Sowas gibt es in Deutschland in dieser Weise zwar nicht , und DE kann daher zwar auch Vollstreckungshilfe ablehnen , aber Italien könnte dann ggf. von sich aus ohne deutsche Amtshilfe versuchen zu drohen und vollstrecken.
Folgender Artikel dürfte grob aus 2014 stammen :
Für die Einleitung eines Einspruchsverfahrens kommen in Italien gemäß anderer Quellen dann noch ca. 40 bis 45 Euro an Zusatzgebühren oben drauf.
Wenn Du in näherer Zukunft wieder nach Italien einreisen wolltest , könnte es ggf. durchaus eine Überlegung wert sein , das Bußgeld anzuerkennen und zu zahlen.
Verbucht man dann als "Lehrgeld" , wenn man nicht nachhält , wem man wann sein Fahrzeug geliehen hatte .
Der von mir verlinkte Artikel scheint halt aus 2014 zu stammen , wo es noch nicht klar war . Mehr , und vor allem aktuell 2019 / 2020 konnte ich leider im Web bei meiner kurzen Recherche nicht finden , ohne mich durch etliche Quellen selber mühsam durchlesen zu müssen. ( geschweige denn , überhaupt thematisch passende Infos alleine als Richtung zu finden )
Von welchem Bußgeld sprechen wir hier denn in der derzeitigen Höhe ?
ups ich finde die antowrt hilfreich, habe mich verklickt
Die Italiener sind da sehr peniebel. Die haben kein Interesse am tatsächlichen Fahrer wenn nicht gleich angehalten wird. Das Fahrzeug ist dort jetzt registriert und es wird erst gelöscht, wenn die Zahlung eingegangen ist. 70€ ist bei verstößen in Italien sehr günstig. Wenn du zwischenzeitlich wieder in Italien gesen wärest und eine Streife hätte dich angehalten, oder beim Parken gesehen, hätten sie das Auto bis zur Zahlung stillgelegt. Die haben dort sehr wirsame Reifenblocker.
Also mein letztes Knöllchen aus Italien ist einige Jahre her, damals war es den Herrschaften aber ziemlich egal wer gefahren ist... da hieß es nur, das Auto war zu schnell, das Bußgeld ist somit berechtigt und basta.
Ich weiss nicht, wie es in Italien genau ist, aber es gibt Länder (wie zum Beispiel die Schweiz) da haftet für Ordnungswidrigkeiten der Fahrzeughalter (Falls der Fahrer nicht eindeutig bestimmt werden kann).
Aber grundsätzlich würde ich sagen: Wenn ihr nicht mehr wisst, wer gefahren ist, dann solltet ihr die 70€ durch die Anzahl Personen teilen und bezahlen.
Dass man nicht weiß, wer auf welchem Streckenabschnitt gefahren ist, ist doch eine reine Schutzbehauptung.
Wenn du als Halter nicht weißt, wer gefahren ist, kann man dir bei erfolgreichem Widerspruch die Führung eines Fahrtenbuches auferlegen.
Da wäre es mir lieber, ich würde die 70€ zahlen.
Es ist also nicht eindeutig, ob Halterhaftung oder Fahrerhaftung in Italien gilt?