Muss ich in Schweiz das Bußgeld bezahlen?
4. Mahnung die behaupten wir hätten in Zürich über rot gefahren aber das ist volle Lüge
8 Antworten
Und du hast jetzt bis zur 4. Mahnung gebraucht, um dir zu überlegen ob es in irgendeiner Form eine Bedeutung haben könnte und du vielleicht was machen musst?
Wenn du den Vorwurf für ungerechtfertigt hältst, dann legst du eben Einspruch ein. Und zwar beim ersten Mal, wenn du von der Sache hörst. Und erklärst zum Beispiel, dass du auf dem Foto nicht zu sehen bist, dass du nicht an jenem Ort warst oder dergleichen. Es wird ja einen Grund haben, dass du dir so sicher bist dass der Vorwurf nicht stimmt... den nennst du da einfach.
Aber klar, wenn man Bußgeldbescheide einfach ignoriert, gehen die bestimmt weg. Total kluge, reife und erwachsene Vorgehensweise. Nicht!
Muss ich in Schweiz,dass Bußgeld bezahlen?
Natürlich musst du Strafen bezahlen, die du dir eingefangen hast wenn du in der Schweiz gegen schweizer Vorschriften verstoßen hast!
Es gibt nur kein Abkommen, dass die Schweiz das auch in Deutschland durchsetzen darf. Also wenn du nicht zahlst, kann die Schweiz nichts machen.
Nur als Urlaubsland fällt die Schweiz halt in nächster Zeit flach. Wenn du dich in der Schweiz befindest, haben natürlich auch schweizer Behörden einen Zugriff auf dich.
Salue
Na ja, dann ist wohl jemand anderes mit dem fotografierten Auto mit Deinem Kennzeichen gefahren. Bei der nächsten Einreise wird man Dir das Foto gerne zeigen.
Ich habe als Schweizer bisher meine (wenigen) Bussen in Deutschland bezahlt. Das bin ich meinem Gastland schuldig. Zu meinen Fehlern kann ich stehen.
Tellensohn
Bei einem Kollegen, der ein Ticket aus der Schweiz vergessen hatte zu bezahlen, war der Staatsanwalt bzw. ein Mitarbeiter zu Besuch um zu kassieren....
Generell besteht zwischen CH und D kein Vollstreckungsabkommen. Bedeutet, Sie können theoretisch die Zahlung unterlassen und die Verjährung abwarten - so lange allerdings sollten Sie sich von der Schweiz fern halten. Fahren Sie dennoch hinein, können Sie von den dortigen Behörden belangt werden - und das ist dann zumeist weniger lustig.
Sobald die Verjährung durch ist, können Sie im Regelfall nicht weiter belangt werden.
Das das alles allgemeine Infos sind, sollte Ihnen klar sein. Falls Sie die Verjährung unterbrechen durch beispielsweise Anerkennung der Geldstrafe, Teilzahlung oder ähnliches, schaut der Fall wieder anders aus. Lassen Sie sich im Zweifelsfall einfach durch einen fachkundigen Anwalt beraten.
Nein, wird jedoch wieder aktuell, wenn man in die Schweiz einreisen sollte.
Hierzu gibt es keinerlei Vollstreckungshoheit. Die deutschen Behörden können sich durchaus melden und zur Zahlung auffordern, vollstrecken können Sie allerdings nicht.
Falls also tatsächlich die Staatsanwaltschaft bei Ihren "Kollegen" geklopft hat, war es bestimmt nicht wegen einer einfachen Übertretung :)