Gerechtfertigter Diebstahl - Fachbegriff?

WARRIOREAGLE  10.08.2024, 16:44

Was verstehst Du unter einem gerechtfertigten Diebstahl?

1malea1 
Beitragsersteller
 10.08.2024, 16:47

Inbesitznahme eines Eigentums von Jemandem, der keinen Schaden davon tragen würde, wenn es ihm/ihr fehlte, es dein Überleben allerdings sichern würde.

8 Antworten

Fünf-Finger-Discount.

Aber wodurch sollte ein Diebstahl gerechtfertigt sein?


1malea1 
Beitragsersteller
 10.08.2024, 16:52

Überschuss an Ware auf der einen Seite findet einen anderen Besitzer, dem es zu Gute käme, dem Ursprungsbesitzer aber nicht schadet // sinnvolle Ressourcennutzung?:D

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RobertLiebling  10.08.2024, 16:54
@1malea1

Klingt nach Selbstjustiz.

Und du meinst, man kann in das Vermögen eines Anderen eingreifen, ohne diesem damit zu schaden?

Das ergibt weder ökonomisch noch juristisch einen Sinn.

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1malea1 
Beitragsersteller
 10.08.2024, 17:10
@RobertLiebling

Stell dir vor du bist zu Besuch bei Onkel Heinz und der is'n kleiner Messi, grundsätzlich hatter alles, hat auch gut Kohle weil er Schreinermeister war und gut ausgesorgt hat.

Er guckt seinen Kram nicht mal mehr mim Arsch an und du stolperst ganz einfach über Zeug, das dir die Möglichkeit gäbe zu lernen für dein Leben, praktisch,...irgendwelche technischen Geräte, die du dir aufgrund deiner eigenen ärmlichen Familienverhältnisse nicht leisten kannst. Du bist erst sagen wir mal 14. Heinz braucht den Kram faktisch nicht, du weißt aber gleichzeitig auch, dass Heinz durch sein Messisein ultra aus seiner Haut fahren würde, wenn du ihn darauf aufmerksam machst.

Letztlich hat er doch keinen Überblick mehr und dir käme es zu Gute, gäb dir Antrieb, Freude etc

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Es gibt keinen gerechtfertigten Diebstahl


1malea1 
Beitragsersteller
 10.08.2024, 16:44

Nein? Wenn's um's Überleben geht? Wenn ich ner Person was abmurks, die so viel hat, lass es Essen sein, das sie faktisch nicht braucht, weil sie keinen Mangel hätte, wenn ein wenig fehlen würde?

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RobertLiebling  10.08.2024, 16:49
@1malea1

Dann nennt sich das möglicherweise rechtfertigender oder entschuldigender Notstand (§§ 34, 35 StGB).

Die Latte dafür dürfte aber in einem Staat wie Deutschland ziemlich hoch liegen.

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Mundraub.

War straffrei, ist es aber nicht mehr.

Diebstahl ist immer illegal/eine strafbare Handlung.

Wird zB ein Diebstahl vom Täter für legitim angesehen, ist dies seine subjektive Wahrnehmung; diese hat idR jedoch keinen Einfluss auf den objektiven Straftatbestand & die Strafverfolgung.

In unseren Ländern (zB CH, DE, A) braucht niemand Straftaten zu begehen, um sein Überleben zu sichern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bundeskriminalbeamter mit psych. Zusatzausbildung

proletarischer einkauf


1malea1 
Beitragsersteller
 10.08.2024, 16:41

😂

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