Genitiv von Konsens?
Im Duden wird "des Konsenses" angegeben. Das hört sich aber irgendwie komisch an. Ist es zulässig, "des Konsens" zu sagen?
Bsp.:
"Dieser Anspruch steht im Widerspruch zum Überwältigungsverbot des Beutelsbacher Konsens"
3 Antworten
Endungsloser Genetiv ist ein Kennzeichen der Feminina (der Stiel der Axt, das Kind der Tochter, der Gipfel der Freude). Daher bin ich dagegen, einem Maskulinum nur aus Bequemlichkeit einen solchen zu verpassen.
Dann könntest Du auch gleich sagen "....verbot von den Beutelbacher Konsens".
Beides verkehrt.
Der Gerntiv erzwingt "des Konsenses". Ist doch auch nicht schlimm, oder?
Danke erst einmal. Nein, schlimm nicht, es hat sich für mich, wie gesagt, nur etwas unvertraut angehört ^^
Nein. Der Genitiv heißt "des Konsenses". Warum sich das "komisch" anhören soll, kann ich nicht nachvollziehen. Dieses "es" wird im Genitiv doch an alle Wörter angehängt, die mit "s" enden.
Des Wamses
Des Kusses
Des Glases.
Naja, weil man bei Namen das S auch weglässt. Z.B. des Pythagoras, Jesus... Deswegen hatte ich intuitiv gedacht, das würde man vielleicht in einigen Fällen auch bei Nomen machen.