Antritt zur Erzwingungshaft trotz Ratenzahlung?
Ich habe einen Bußgeld bescheid vom Jobcenter wegen einer Ordnungswidrigkeit erhalten 2017. Ich war jung wollte nicht zahlen bzw. Habe vom Jobcenter gelebt.
Jetzt 3 Jahre später habe ich gelbe Briefe erhalten mich aber auch jedesmal gemeldet und nach einem Ratenplan gefragt , ich musste einen antrag stellen, der wurde bewilligt und ich zahle jetzt seit einem halben Jahr die Schuld ab.
Habe aber dennoch einen Brief zur Erzwingungshaft bekommen ,obwohl ich bezahle. Hab also direkt wieder angerufen und sie meinte es liegt schon alles beim Staatsanwalt vor und ich soll beim Jobcenter anrufen und fragen warum der Antrag nicht zurück genommen wurde. Hab ich getan und sie meinte ich zahle und es sollte eigentlich alles zurück genommen werden ich soll warten.
Jetzt hab ich aber einen Brief zum Antritt der Erzwingungshaft und soll in 2 Wochen für 7 Tage rein. Habe aber einen Sohn und sehe es nicht ein da ich ja zahle.
Ich bin echt wütend weil ich mich drum gekümmert habe und gezahlt habe und dennoch in die JVA soll.
Was soll ich jetzt machen morgen anrufen oder bringt das alles nichts mehr ?
Hilfe ich weiß nicht was ich machen soll.
10 Stimmen
8 Antworten
Ich würde die Zahlbelege kopieren und bereithalten.
Ferner würde ich Alles und Jeden anrufen, der irgendwie damit zu tun hat. Sie sollen dir erklären was du noch machen kannst, oder nicht verstanden hast. Wenn du jemanden nicht erreichst, dann versuche persönlich dort aufzukreuzen.
Könnte es sein, dass es 2 Zahlungsaufforderungen gibt, 1 x die Rückzahlung und 1 x eine Strafzahlung? Finde das mal heraus. Könnte sein, dass du nur eines mit den Raten bedienst und der 2. jetzt Stress macht?
Besorge dir sicherheitshalber einen Babysitter und Urlaub für die Haftzeit.
Der Vater meines Sohnes wäre ja da aber ich bezahle ja und gab das alles ha vermeintlich geklärt :(
Die Frage ist, für was Du gerade Raten zahlst!
Zahlst Du für die Geldbuße oder zahlst Du Geld zurück, dass Du zu Unrecht vom Jobcenter erhalten hast?
Am besten wäre es, wenn Du mit dem Brief zum Antritt der Erzwingungshaft, der Bestätigung der Ratenzahlung und deinen Kontoauszügen zur Staatsanwaltschaft gehst und dies persönlich klärst.
Es kann sein, dass Du die Raten an die Gerichtskasse hättest zahlen müssen und nicht direkt an das Jobcenter.
Dann gehe trotzdem mit dem Brief wegen der Erzwingungshaft nochmal persönlich zur Staatsanwaltschaft. Die müssen sich nochmal mit dem Jobcenter in Verbindung setzen und das klären. Solche Dinge klärt man am Besten immer persönlich.
Weiss nicht ob das klapp, aber Versuch ist wert.
Stelle folgende Anträge beim Sozialgericht:
- Aussetzung der Vollziehung wegen der Haftanordnung (Zahlungsnachweis der Raten, sowie Zusage der Antragsrücknahme als Kopie sind natürlich hilfreich)
- Prozesskostenhilfe UND Beratungshilfeschein, Such Dir vorher einen Anwalt und gibt den im Antrag gleich an, sonst fragen die zurück: welcher Anwalt, was natürlich unnötig Zeit kostet.
Falls möglich, geh am besten persönlich hin oder ruf vorher an. Wegen dem AdV-Antrag bin ich mir nicht ganz sicher ob da auch das Sozialgericht zuständig ist.
Am besten gehst du persönlich beim Jobcenter vorbei um das zu klären und läßt Dir schriftlich geben das du das Bußgeld in raten zahlst und das der Antrag zurückgezogen wird.
Ja leider sollen wir ja nicht persönlich kommen deswegen hab ich angerufen und sie hat mir versichert das der Antrag zurück genlmmen wird.
Die eventuell vorher angeforderte Vermögensauskunft abgeben - dann wird die Erzwingungshaft nichtig. (zumindest wenn die Haft deswegen angeordnet wurde) Dazu Kontakt aufnehmen, eventuell mit juristischer Unterstützung sogar vorbeifahren und die Abgabe bestätigen lassen.
Klappt das nicht, dann lieber die Haft am letztmöglichen Termin selbst antreten.
Ich soll an das jobcenter zahlen weil die ja alles angeordnet haben und einen nachweis darüber das gezahlt wird hat der staatsanwalt vorliegen weil ich alles per Post zu geschickt habe.