Gelbe Briefe für Exmieter?


14.04.2023, 15:57

Ich habe das Mietverhältnis aufgrund mehrmaligen Beleidigung beendet.

Muß ich den Mietern Bescheid geben, dass gelbe Briefe kamen?

5 Antworten

Guten Abend.

Was die rechtliche Frage angeht kann ich Dir keine Antwort geben. Was aber die gelben Briefe, wobei es sich wahrscheinlich um Postzustellungsaufträge handelt, angeht kann ich Dir nur eines sagen.

Wenn der Name des Empfängers noch am Briefkasten steht und der Postbote keinen dementsprechenden Nachsendeauftrag hat muß der Zusteller ihn dort zustellen.

Mit freundlichen Grüßen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit mehr als 30 Jahren Postbote der Deutschen Post.

MathiasJZ 
Beitragsersteller
 14.04.2023, 18:45

Der Briefkasten wurde am Dienstag bei der Schlüsselübergabe abgebaut

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Hallo,

ich habe zwar keine Ahnung, wie Briefe für Deine EX-Mieter in Deine Hände gelangen konnten, aber das tut jetzt auch erst mal nichts zur Sache. Sollten sie jedoch jemals bei Dir nach ihrer Post fragen, so wärest Du natürlich entsprechend zur Herausgabe der Briefe an sie verpflichtet.

Von daher besser erst einmal sammeln. Du selbst bist jedoch nicht verpflichtet, Deine EX-Mieter ausfindig zu machen um sie nach ihrem Auszug über für sie eingehende Post direkt zu informieren.

Je nach Absender auf solchen wichtigen Briefen könntest Du dann höchstens mal versuchen, die entsprechenden Absender über den zwischenzeitlich erfolgten Auszug aus Deinem Haus allgemein zu informieren. Adressermittlung muss der Versender bei Bedarf dann selber durchführen (lassen). Dazu besteht für Dich keinerlei Pflicht.

LG


MathiasJZ 
Beitragsersteller
 14.04.2023, 17:12

Ist sowieso fürs erste erledigt. Ich habe die Briefe den Boten mitgegeben.

Er wird sie schon den Empfänger zurück geben.

Da es sich um eine förmliche Zustellung handelt, gilt diese trotzdem als zugestellt

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Fazi50  14.04.2023, 17:14
@MathiasJZ

Damit hast Du alles richtig gemacht, und musst ansonsten auch nichts weiter unternehmen. 😉

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und was wilst du damit nun sagen ?

Gelbe Briefe dürfen ja nur in den Briefkasten, wenn auch der Name drauf steht- Also hätte der Postbote die sowieso wiedr mit nehmen müssen.

Briede wirst du trotzdem weiterhin bekommen- auch wenn du ihn bei der Gemeinde abgemeldet hast. Der EX-Mieter muss selbe eine Weitrerleizung bei der post machen- damit seine briefe an die neue adresse kommen- macht er das nicht- kommen weiterhin briefe zu deiner Adresse.


MathiasJZ 
Beitragsersteller
 14.04.2023, 15:58

Das ist mir schon klar.

Es geht mir um die rechtliche Frage

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matrix791  14.04.2023, 16:50
@MathiasJZ

rechtliche FRage: das alles geht dich nichts an. Du hast absolut nichts zu machen. Du brauchst nicht für andere irgend jemand abmelden. Du brauchst dich nicht um die Post von fremden kümmern.

Absolut gar nichts- Fremde Leute gehen dich nichts an.

Kommt Post in dienen Briefkasten- drück es beim nächsten mal den Postboten in die Hand- Fertig ( aber selbst das müsstest du cniht machen- - mülleimer)

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Das sind Einwurfeinschreiben, wenn der nicht mehr erreichbar ist, einfach öffnen.


1975Lars  14.04.2023, 18:38

Bei den gelben Briefen handelt es sich wahrscheinlich um sogenannte Postzustellungsaufträge und nicht um Einwurfeinschreiben. Bitte nicht verwechseln.

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Um ihre Post müssen sich deine Exmieter selbst kümmern. Du bist da raus und zu nichts verpflichtet.

Die werden wissen, warum sie keinen Nachsendeantrag haben, wenn "gelbe Briefe" ins Haus flattern. 😂


MathiasJZ 
Beitragsersteller
 14.04.2023, 16:02

Danke!

Egal der Brief ist eine förmliche Zustellung und wird als zugestellt behandelt 🤣

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niclxs  14.04.2023, 19:09
@MathiasJZ

Bei Zustellungen nach der ZPO: Du hast die Annahme des Briefs zwar verweigert, zugestellt wurde der Brief hierdurch jedoch nicht. Das wäre nur der Fall, wenn z.B. der Adressat die Annahme verweigert oder wenn der Brief bei einem geeigneten Familienmitglied, Kollegen etc. abgegeben würde und in den Machtbereich des Adressaten gelangt. Erhält der ehemalige Vermieter die Zustellung und verweigert die Annahme, so erfolgt entweder eine Nachsendung oder eine Rücksendung an den Absender - je nachdem, wer der Absender ist.

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