Bekommt die Polzei und die Gegner bescheid wenn ein Verfahren vom Staatanwaltschaft eingestellt ist?

5 Antworten

Die Polizei bekommt über den Ausgang des Verfahrens eine Mitteilung. Vorausgesetzt sie hat vorher ermittelt, was eigentlich fast immer der Fall ist. Der Anzeigenerstatter, falls namentlich bekannt, bekommt ebenfalls eine Mitteilung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

paulitsa 
Beitragsersteller
 18.11.2019, 10:25

Die Polzei kam zu mir um zu verhandeln um die Sache zu stoppen.

Teilt die Polzei der Staatanwaltschaft die Ergebnisse des Gespraech mit?

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Ja, da kriegen beide Bescheid. Vorausgesetzt der Anzeigensteller ist auch der Geschädigte.

Du beschäftigst sehr mit dem Thema Ruf-Mord-Kampagne

Vor einem Tag hast du diese Frage gestellt.

Und heute kommst du mit der Geschichte, ein Verfahren - exakt mit diesem Strafttatvorwurf sei einfach mal eingestellt worden ???

Alles nur Zufall?

In wie weit verursacht die Verleumdung Schaden?
Verleumdung ist doch strafbar.
Aber in wie weit verursacht die Verleumdung schaden.
Zb wenn man Rud-Mord-Kompagne gegen ein Restaurant oder Supermarkt macht
Wird das wenger Umsaetze verursachen?

paulitsa 
Beitragsersteller
 18.11.2019, 16:53

Wenn ich was falsches mache , gibt es dafuer die Behoerden , die mich bestrafen werden.

Es geht dich nicht an!

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heurekaforyou  19.11.2019, 02:53
@paulitsa
Es geht dich nicht an!

Da hast du vollkommen Recht. Wenn du allerdings öffentlich um Meinungen bittest - musst du auch damit leben, dass deine Geschichten hinterfragt werden.

Wenn ich was falsches mache , gibt es dafuer die Behoerden , die mich bestrafen werden.

Jeder macht Fehler. Und wenn jeder bestraft würde, der etwas falsch gemacht hat, würde sich das Leben nur noch ums Bestrafen drehen.

Ohne Fehler gemacht zu haben, wäre niemand in der Lage zwischen richtig und falsch zu entscheiden.

Fazit: Fehler sind das Normalste von der Welt.

Mein Tipp:

Schreib doch in Zukunft einfach:

Angenommen, ich würde wegen Bedrohung und Beleidigung angezeigt......

Es geht mich zwar nichts an - aber ich antworte trotdem gerne auf deine Frage im Bezug auf Verleumdung & üble Nachrede, bzw. Rufmord-Kampagne.

Wann ist üble Nachrede Strafbar

Auf üble Nachrede kann eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe folgen. In dem Fall, dass die üble Nachrede durch Schriften verbreitet oder veröffentlicht wurde, kann dies sogar mit zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Bei Verleumdung ist das Strafmaß höher angesetzt.

Was zählt zu übler Nachrede

Die üble Nachrede nach § 186 Strafgesetzbuch (StGB) ist eine Art von Ehrdelikt, das sich von der Beleidigung (§ 185 StGB) dadurch unterscheidet, dass nicht die Äußerung eines bestimmten negativen Werturteils unter Strafe gestellt wird, sondern das Behaupten oder Verbreiten ehrenrühriger Tatsachen.

Was ist Rufmord im Internet?

Rufmord im Internet ist mittlerweile zu einem ernsthaften Problem geworden, dem viele Firmen machtlos gegenüberstehen. Wird ihr Ansehen durch üble Nachrede geschädigt, fällt dies nicht selten auf die Mitarbeiter zurück.

Was ist Rufschädigung?

Gleiches gilt für den Begriff Rufmord. Tatsächlich liegt dann eine Rufschädigung vor, wenn jemand eine ehrenrührige und unwahre Tatsachenbehauptung aufstellt. Durch eine Rufschädigung ist sowohl der Bereich des Strafrechts und des Zivilrechts berührt.

Was versteht man unter Verleumdung?

Verleumdung bedeutet, dass eine Person wider besserem Wissen über eine andere Person bewusst falsche Tatsachen behauptet und in Umlauf bringt, welche diese Person in der öffentlichen Meinung herabwürdigt und verächtlich macht oder gar deren Kredit damit gefährdet.

Ist Drohung schon eine Straftat?

Im StGB ist die Bedrohung zunächst in Paragraph 241 gesetzlich verankert. ... (1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

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Die Arbeit der Polizei endet beim Übersendung der vollständigen Ermittlungsakte zur Staatsanwaltschaft.

Die Polizei bekommt nur ein Vermerk, falls etwas über dich abgefragt wird.

Ob es den Polizisten interessiert, sei dahingestellt. Der Klager bekommt bescheid, dass das Verfahren eingestellt wrde.


paulitsa 
Beitragsersteller
 18.11.2019, 10:25

Die Polzei kam zu mir um zu verhandeln um die Sache zu stoppen.

Teilt die Polzei der Staatanwaltschaft die Ergebnisse des Gespraech mit?

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SharonMarsh  18.11.2019, 10:34
@paulitsa

Was haben sie denn genau gesagt? Natürlich müssen sie es der StA mitteilen.

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paulitsa 
Beitragsersteller
 18.11.2019, 10:38
@SharonMarsh

Dass ich keine Mails mehr verschicken sollte , weil das gegen mich als Straftaten ausgelegt werden kann....

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Bergfex49  18.11.2019, 10:41
@paulitsa

Hallo, in welchem Ermittlungsstadium kam denn die Polizei zu Dir, um die "Sache zu stoppen"? wenn es nach der Abgabe der Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft war, dann kann es doch nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft zur Nachermittlung gewesen sein;

wenn die Akte abgegeben wurde, dann ist sie aus dem polizeilichen Einflussbereich erst mal raus;

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Jemand hatte mich angezeigt. Wegen Bedrohung oder Beleidigung.

Hierbei handelt es sich um 2 Straftaten.

So ohne Weiteres stellt die Staatsanwaltschaft solche Verfahren nicht einfach ein!

Womit hat die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens ohne jegliche Bedingung in deinem Fall eingestellt?

Die Begründung findest du in dem Schreiben der Staatsanwaltschaft.

Nachdem die Polizei ihre Ermittlungen abgeschlossen und ihre Erkenntnisse an die Staatsanwaltschaft übergeben hat, ist die Sache für die Polizei erledigt.

Sie wird nicht gesondert über den weiteren Verlauf informiert.


paulitsa 
Beitragsersteller
 18.11.2019, 10:32

Die Sache war kompliziert.

Die Beleidigung war durch eine Fake-Email.

Die Bedrohung war Ruf-Mord-Kompagne weil ich laut meiner Meinung ungerecht behandelt wurde.

Also Aussagen gegen Aussagen.

Deshalb wurde einfach die Sache eingestellt.

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heurekaforyou  18.11.2019, 16:18
@paulitsa

Es ist deine Unwissenheit, die dich glauben lässt, dass alles so einfach ist.

Polizei und Staatsanwaltschaft für den persönlichen Zickenkrieg missbrauchen und am Ende tatsächliche zu glauben, es hätte keine Folgen ist nun wirklich sehr naiv.

Der Sachverhalt:

Jemand hatte mich angezeigt. Wegen Bedrohung oder Beleidigung.
§ 241 Bedrohung

(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.

Die Bedrohung war Ruf-Mord-Kompagne weil ich laut meiner Meinung ungerecht behandelt wurde.

§ 185 Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Beide Straftatbestände sind mit Knast bedroht.

Trotzdem behauptest du wiederholt und ernsthaft:

Die Polzei kam zu mir um zu verhandeln um die Sache zu stoppen.

Du drückst dich leider immer sehr allgemein aus.

Wie muss man sich die Verhandlungen mit der Polizei vorstellen?

Und muss die Polizei überhaupt mit dir verhandeln um Straftaten zu stoppen?

Die Sache war kompliziert.

Umso erstaunlicher, dass die Anzeige einer geschädigten Person nicht ernst genommen wird.

Verfahren eingestellt - aufgrund der Erklärung durch den Beschuldigten und ggf. unzulässiger Verhandlungen mit der Polizei?

Du nimmst es mir hoffentlich nicht übel, wenn ich dir diese Geschichte nicht ganz abnehmen.

Es geht nicht darum ob die Staatsanwaltschaften Verfahren einstellt oder nicht.

Fakt ist: Das ein ausreichender Anfangsverdacht bestehen muss, um überhaupt Ermittlungen gegen den Beschuldigten aufnehmen zu können.

Die Rolle des Opfers erwähnst du auch nicht.

Den Straftatbestand Bedrohung hast du nach eigener Aussage durch eine "Rufmord-Kampangne" erfüllt.

Die Bedrohung lässt sich nicht dadurch rechtfertigen, dass du dich falsch behandelt gefühlt hast.

Ein Strafbefehl wäre das Mindeste, was du erhalten hättest, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt.

Aussage gegen Aussage. Ende fertig aus. Kommt vor - Ist im Strafprozess sicher nicht die Regel!

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