Gekündigt - wie mit Verhalten der Kollegen und Chef umgehen?
Ich würde gekündigt und arbeite bis zum Ablauf der Kündigungsfrist noch weiter. Mir wurde nun ein anderer Schlüssel gegeben damit ich nicht mehr in alle Räume reinkomme... Eine ehrliche Antwort, warum ich gekündigt wurde habe ich bis jetzt nicht erhalten. Meine Kolleginnen reden über mich. Normalerweise bleiben alle Türen zum Flur offen. Sie werden nur geschlossen wenn man über was erzählt, was der andere nicht wissen soll...und ich war die einzige, die noch da war.
Auch die Reaktionen waren für mich persönlich recht unemphatisch. Alle wussten schon Bescheid, als sie auf Arbeit kamen und es wurde nur guten Morgen gewünscht, kein "Das tut mir Leid für dich o.ä." Ich war jahrelang dort und jetzt verhält man sich so nach den Motto "die ist ehw bald weg, mir der brauche ich nicht mehr reden ".
Außerdem findet alle paar Monate ein gemeinsames Essen statt. Dies wäre Ende des Monats...Wie würdet Ihr damit umgehen und würdet ihr zu dem Essen gehen?
Wie lange hast du noch zu arbeiten?
5 Wochen
Was ist denn Dein VERMUTETER Grund für die Kündigung?
Ich muss ehrlich zugeben, dass ich es nicht weiß. Es könnte so viel sein. Es gibt halt ein paar Kollegen, die schlecht über andere reden es sind wohl schon eine gegangen vor mir...
2 Antworten
Wenn Du jahrelang dort gearbeitest hast,die Probezeit kein Thema ist,
hast Du weder einen Schlüssel abzugeben ,einen anderen zu erhalten,ohne das man dies begründet.
Die Kündigung ,ohne Angabe von Gründen ist nicht nur unzulässig,offensichtlich unbegründet,sondern auch willkürlich.
Bitte umgehend zu einem Fachanwalt für Arbeistrecht gehen,der Dir form-und fristgerecht eine Kündigungsschutzklage machen wird.
Ich würde versuchen,die Zerrüttung des Arbeitsverhältnisses feststellen zu lassen,und eine Abfindung zu bekommen.
Bitte weiterarbeiten,nicht krank melden ,keine Reaktion zeigen.
Das ist vällig falsch.In der Probezeit darf ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.Wenn ein Grund genannt wird ,muss dieser zutreffend sein.Der Unterschied bei einer fristlosen ,bzw.,außerordentlichne Kündigung zur ordentlichen Kündigung,mit Einhaltung einer Kündigungsfrist ( nach Beschäftigungsdauer unterschiedlich lang ) besteht lediglich darin,das ein schweres ,persönliches Verschulden des Arbeitnehmers vorliegen muss, das mit einer milderen Sanktion nicht geheilt oder behoben werden kann .Insbesondere Starftaten zu Lasten des Arbeitgebers sind Gründe für die außerordentliche Kündigung.Eine Beschäftigung muss unzumutbar sein.Der Grund muss angegeben werden.
U.a. hier steht was anderes
https://www.kanzlei-chevalier.de/rechtsthemen/arbeitsrecht/kuendigung/kuendigung-ohne-grund
Einen besonders wichtigen Stellenwert nimmt dabei das Kündigungsschutzgesetz ein. Sollte es auf Ihr Arbeitsverhältnis Anwendung finden, ist Ihr Chef nämlich dazu verpflichtet, seine Kündigung mit einem Kündigungsgrund sozial zu rechtfertigen. Doch diesen weitreichenden Kündigungsschutz genießen leider nicht alle Arbeitnehmer. Voraussetzung hierfür ist, dass das Arbeitsverhältnis ohne Unterbrechung mindestens sechs Monate in dem Unternehmen Bestand hatte. Darüber hinaus müssen im Betrieb des Arbeitgebers regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sein. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, kann Ihr Arbeitgeber Ihnen grundsätzlich eine ordentliche fristgerechte Kündigung aussprechen, ohne diese weiter rechtfertigen oder begründen zu müssen. Es ist dabei wichtig zu wissen, dass die Angabe eines Kündigungsgrundes im Kündigungsschreiben selbst nie erforderlich ist. Dass es einen rechtfertigenden Kündigungsgrund gab, muss der Arbeitgeber aber für den Fall des bestehenden Kündigungsschutzes darlegen und beweisen.
Ohne Gespräch,Abmahnung ,etc.sind die meisten Kündigungen schon anzugreifen.
Ja,im Kleinbetrieb,dann wäre betrieblichen Gründen in Ordnung.Die Diskriminierung des AG mit dem Schlüssel, könnte aber schon Ansprüche des Arbeitnehmers ergeben.Und dafür ist der Anwalt genau richtig.
Ob hier Kündigungsschutz besteht und die Größe des Betriebes sind nicht bekannt. Insofern kann man sich gerne mal anwaltlich beraten lassen. Aber gleich eine Kündigungsschutzklage ins Feld zu werfen, halte ich zuerst mal für übertrieben. Das entscheidet dann der Anwalt
Lies doch einfach die Frage,die Antworten und die Antwort das es sich nur um fünf Beschäftigte handelt.Der Weg zum Anwalt kann nur hilfreich sein,ob Kündigungschutzklage oder eine sonstige Regelung ,oder nur ein Anruf in der Bude ,meine 1.Antwort ging nicht vom Kleinbetrieb aus,allein die Schilderung seitens FS gab eigentlich eher mehr wie 10 Beschäftigte her.
Hab ich jetzt auch gelesen.
Ein Wild-um-sich-schlagen mit Anwalt sollte man sich hier schenken.
Ich würde micn krank schreiben lassen und die 5 Wochen Kündigungsfrist sinnvoll zur Jobsuche nutzen, statt mit Anwaltsstress zu verschwenden
Ist null Stress.Und mit Frustkrank versaut man sich eine vernünftige Einigung,ja es kann eine Einigung sogar ausschließen.
Deine Meinung. Nicht nur ich habe hier eine andere.
Thema erledigt. Der FS muss selbst entscheiden
Hö? Also ganz ehrlich - ich würde mir einen anderen Job suchen und mich krank melden. Was tust du dir das denn noch an? Niemals würde ich zum Essen gehen, wenn sich mir gegenüber so verhalten wird. Wurdest du auf die Kündigung vorbereitet - hört sich nicht so an.
Ehrlich sowas finde ich mega blöd und du hast doch besseres verdient. Also Kopf hoch, die Wunden lecken und weiter gehts!
Ach so: und ein super Zeugnis mögen Sie dir bitte ausstellen, würde ich gleich mal einfordern. Wissen ja schliesslich alle Bescheid.
Einen Grund nennen muss er nur bei fristloser Kündigung. Bei einer ordentlichen Kündigung muss er das nicht. Also was will ein Anwalt tun?