Nach Kündigung noch zur Arbeit gehen?

11 Antworten

Natürlich noch zur Arbeit gehen.

Zufälliges krank sein knapp nach der Kündigung hat bei verärgerten Chefs nicht selten zu massiven Problemen geführt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verschiedene Funktionen im Beruf(Ersthelfen, SiBe)

sgrafixx 
Beitragsersteller
 14.02.2025, 08:41

Du hast Recht aber der Umgang mir gegenüber trägt dazu bei, dass ich mich gemobbt fühle und mir geht es immer schlechter damit.

Sofern ihr über rechnerisch 10 Vollzeitkräfte seid, ist dein nächster Gang zum Arbeitsgericht. Aber achtung es gibt Fristen einzuhalten und es kann sogar gut sein, das das AA Einwände hat und du ne Sperre bekommst, wenn du nicht dagegen vor gehst. Also beeil dich.

Denn eine Kündigung seitesn des AG muss sehr gut begründet sein. Und sofern du dir nichts zuschulden kommen lassen hast und Arbeit da ist, ist deine Kündigung seltsam.

Desweiteren gehst du zum Amt und meldest dich Arbeitssuchend, mit vorraussichtlich Arbeitslos ab... da dein AG die Arbeitslosigkeit verschuldet hat, muss er dich für Vorstellungsgespräche und Behördengängen(AA) freistellen. Nutz das weitgehend aus.

Und dann lass dir deine Restlichen Urlaubstage und überstunden geben, damit du soviel wie möglich frei hast.

Zudem ab sofort Dienst nach Vorschrift, du kommst Pünktlich und gehst Pünktlich, keine Überstunden und den Arsch reist du dir auch nicht mehr auf. Mach nur noch das nötigste. Und wenn dein AG was dagegen sagt, kannst du ihn ja auffordern, dich bezahlt frei zu stellen, du hast nichts mehr zu verlieren.

Krankschreibung solltest du unterlassen, denn seit einiger Zeit kann der AG den Lohn bei Krankschreibungen, die in die Kündigungszeit fallen zurückhalten, bis du einen Nachweis von einem anderen Arzt, Betriebsarzt bringst, das du wirklich krank bist.

Krankschreiben.

Ehrlich gesagt finde ich das Verhalten unmöglich. Ich kenne das bei Kündigungen so, dass die Person auch direkt freigestellt wird.

Rede mit deinem Arzt, erzähl im das. Meiner hat mich auch schon 6 Wochen krankgeschrieben bis zur Kündigung.

Ich würde meinen Resturlaub etc. beantragen. Und dann würde ich Dienst nach Vorschrift machen. Also keinen Finger mehr krumm.msvhrn als nötig.