Gekauftes Auto mit Winterräder angegeben und keine dazu bekommen?
Guten Abend, ich habe einen Mazda 6 beim Autohändler gekauft und zu dem sollten Winterräder dabei sein. Nun übers Telefon sagt er, dass keine dabei sind bzw. dass Sie diese nicht ranbekommen. Würde ich da im Recht stehen?
MfG
4 Antworten
Ganz klar, es ist Winter und die Dinger müssen drauf.
Da es eine klare Zusicherung einer Eigenschaft ist ,gehen die Reifen auf Kosten des Verkäufers.
Du hast das Recht,wegen eines Mangels,den Kauf nicht zu tätigen,
falls die Eigenschaft ( Winterreifen ) nicht noch gegeben wird.
Sicherlich könntest Du auch den Preis mindern und die Reifen selber erstehen und montieren lassen.
Falls er sich zopfig stellt,immerhin ein relativ hochwertiger Wagen,Kaskoversicherung,Verkauf ohne Winterreifen,hat schon ein Geschmäckle,denn es ist auch eine Haftungsfrage im Falle eines Unfalls bei winterlichen Verhältnissen,und bei Zusicherung schriftlich,ein no go,würde ich überlegen den Kauf nicht zu tätigen.( Kommt natürlich drauf an,was der Wagen kostet,und ob er sehr günstig einzustufen ist.)
Steht im von dir unterschriebenen Kaufvertrag 8 Fach bereift?
Wenn nicht kann er in das Inserat auch reinschreiben, dass du eine Kreuzfahrt bekommst. Wenn es dann nicht im Vertrag steht, und du unterschrieben hast, hast du Pech gehabt.
dass du eine Kreuzfahrt bekommst.
Frankfurter Kreuz - Mannheimer Kreuz - Weinheimer Kreuz und zurück?
Dann sag ihm, er soll welche besorgen oder mit dem Preis runter gehen. Wenn nicht, kannst du doch vom Kaufvertrag, in dem die Winterreifen ja sicherlich mit aufgeführt sind, zurück treten.
Da steht sicher im Kleingedruckten, dass keine Haftung für Fehler im Text übernommen werden.
Sorry.Aber nicht beim Autoverkauf im Winter.Jeder seriöse Händler verkauft keinen Wagen im Winter mit Sommerreifen.Hier stellen sich auch Haftungsfragen.bei einem Unfall mit Sommerreifen und Reif-oder Schneeglätte.
Solche Klauseln sind auch unzulässig,bzw.in Verbindung mit zugesicherten Eigenschaften , wo auch Haftungsfragen berührt werden,doppelt unzulässig.
Alleine Du kannst bei Irrtum keine Täuschung / Kaufrücktritt durchsetzen.Was ein Rechtsexperte da mal wieder schreibt.
Solche Klauseln sind auch unzulässig,
Du meinst, alle diese Hinweise auf Autoscout24 wären unzulässig?
Der Händler hat eine Sorgfaltspflicht.Reifen vorhanden,dann kann er das auch so anbieten.Hat er sich davon nicht überzeugt,kann er sich nicht auf Irrtum berufen.Dazu besteht im Winter ,Winterreifenpflicht.Hier hat der Händler eine Garantenstellung.Auto Scout,da geht es mehr um Irrtümliche Darstellung der Beschreibung.
Dachte ich mir auch, habe nochmal nachgeschaut und es steht nirgends🤔