Gedrosseltes Motorrad vor Eintragung mit Bericht fahren?

1 Antwort

Nein, das ist nicht zulässig.

Die Abnahme durch den sachverständigen beschreibt nur dass die Drosselung ordnungsgemäß eingebaut ist. Die andere FAhrzeugklasse, die Du mit Deiner Fahrerlaubnis fahren darfst, hat das Krad erst, wenn die Betriebserlaubnis / ZBI geändert wurde.

Das ist mit Ablastungen genauso.

Hier ein Bespiel, die Dir die Situation verdeutlicht.

Wohnmobil 3650kg zul Gesamtgewicht (FE Klasse C1) , wird auf 3500kg (wegen Klasse B) abgelastet.

Du darfst es mit Klasse B erst fahren, wenn die Papiere korrigert sind.

Hintergrund: Es gilt nur die Angabe in der ZBI, sonst könnte der Vater mit Klasse 3 bzw C1 das wohnmobil als 3650kg fahren, der Sohn nimmt dann das Gutachten und an dem Tag ist es ein Klasse B Fahrzeug mit 3500kg.

Mit der Motorraddrosselung ist es genauso.