98ps auf 48ps drossel?
Hey zusammen,
Ich möchte mir gerne als A2 Motorrad die Yamaha fz6 s2 rj14 holen. Da sie 98 PS hat müsste sie auf 48ps gedrosselt werden. Es gibt für das Bike einen 48ps Drosselsatz mit TÜV Gutachten. Darf ich es eingetragen und dann legal auf A2 fahren ? (Normal sind 95ps erlaubt )
Link zum Drosselsatz was ich meine:
Danke im vorraus
4 Antworten
Nein, darfst du nicht, da die Ausgangsleistung zu hoch ist.
Das hat in dem Fall nichts mit Drosseln zu tun.
Die Hersteller können die 70kW-Problematik mit einem Trick umgehen. Sie nehmen ein Modell mit beispielsweise 100 kW, tauschen ein paar Teile aus oder programmieren das Steuergerät so, dass sie beispielsweise nur noch 35 kW hat.
Man lässt das Fahrzeug dann nur in diesem Zustand vom KBA genehmigen und verkauft es als völlig neues, eigenständiges Modell, welches überhauptnichts mit der offenen Variante zu tun hat und auf dem Papier schlichtweg nicht entdrosselt werden kann.
Falls der Kunde irgendwann doch wieder die ursprünglichen 100 kW haben will, bietet man ihm einen Umbausatz zur Leistungssteigerung an. Suzuki macht das z.B. bei der GSX-S750 so. Kostet dann natürlich auch etwas mehr, weil der Hersteller sinngemäß sagt: Sry, das Steuergerät ist ja offiziell nicht gedrosselt, kann also auch nicht per Software entdrosselt werden, aber wenn du zu Tuningzwecken das Steuergerät von der offenen Variante einbauen willst, bescheinigen wir dir, dass das unbedenklich ist.
"Nach dem Wortlaut der 3. EU-Führerscheinrichtlinie dürften die Krafträder der Klasse A2 nicht von Fahrzeugen abgeleitet werden, die in der offenen Version mehr als die doppelte Motorleistung aufweisen. Nur Krafträder, die unter dieser Schwelle bleiben dürfen gedrosselt werden"
Das entspricht einem Maximum von 70 KW, also knapp über 95 PS.
Es besteht zwar Bestandsschutz für ältere A2 Fahrerlaubnisse, aber dafür müssen die von vor dem in Kraft treten der 3. EU-Führerscheinrichtlinie sein.
"Nur wer die Klasse A2 ab dem 19. Januar 2013 bis zum Ablauf des 26.12.2016 erworben hat, darf auch zukünftig in Deutschland entsprechend gedrosselte Big-Bikes, also Motorräder, die von einem Kraftrad von über 70 kW abgeleitet wurden, fahren (Besitzstandschutz). Im Ausland ist es verboten diese Maschinen zu fahren."
kommt drauf an- wann du deinen A2 gemacht hast- die
Regelung mit den maximal 95 Ps/70 kw als maximales was man für den A2 drosseln darf . ( hat die MAschine über 95 ps Original- kannst du sie zwar drosseln, wie du willst- aber du darfst sie mit deinem Führerschein A2 nicht fahren.
Beantwortet ?
Ja leider nicht du darfst nur motorräder bis zu 95 PS ursprunsleistung drosseln tut mir echt weh weil wollte mir eine GSR 600 kaufen aber leider um 3 PS zu viel
Es gibt die Maschine aber auch in 78 PS Version gedrosselt vom werk die sich als a2 eignet. Aber die 78 PS werdion kann auch auf 98ps entdrosselt werden hat es dann damit zu tuhen das es schon so vom Werk kommt ?