Gebrauchtes Fahrrad gekauft Geld zurück?
Hallo ich habe mir vor zwei Tagen ein gebrauchtes Fahrrad in einem Fahrrad laden mit einem Kaufvertrag gekauft nun hab ich aber bemerkt das die Gangschaltung nicht richtig funktioniert und es lässt sich komisch in die Pedalen treten jetzt ist meine Frage ob er gesetzlich verpflichtet ist das Fahrrad wieder anzunehmen und mir das Geld zurückzugeben oder kann er einfach sagen das ich das war und das es vorher noch nicht war?
6 Antworten
ob er gesetzlich verpflichtet ist
Nein. Der Verkäufer muß nur die Reparatur für Dich kostenlos durchführen.
kann er einfach sagen das ich das war und das es vorher noch nicht war?
Kann er schon :)
Erst einmal hast du einen Anspruch auf Beseitigung des Sachmangels. Der Haendler muss reparieren. Das Fahrrad zuruecknehmen muss er aber nicht.
Besser waere es sicher, wenn ihr eure Fahrraeder selbst gruendlich auf Sachmaengel untersucht, bevor ihr sie verkauft.
Yup und wenn der Fehler nicht bei der Probefahrt war, gibts auch keine Gewährleistung.
Gewährleistung deckt nur Mängel ab die vorm und beim Kauf bereits bestanden haben.
Genau das hab ich ja getan bin ja auch nicht blöd und man geht auch in nem vernünftigen laden davon aus das die Leute wissen was sie verkaufen und das man keine scheiße bekommt obwohl ich sogar weiß das er es wusste und es nur loshaben wollte ist sogar noch schlimmer
Es gibt genug Idioten die später aufgetretene Mängel beseitigt haben wollen.
Die denken auch die Ware und die Reparatur bekommt der Händler umsonst.
Tun wir, wir haben auch dementsprechend Zettel angebracht für den Fall der Fälle auf was man bitte weiter zu achten hat ;)
Wenn dann allerdings nach 4 Wochen ein Kunde kommt und erzählt das Rad wäre hin obwohl es vorher komplett in Ordnung war dann kannst du schlecht dem Verkäufer die Schuld in die schuhe schieben.
Ich kenne es leider selbst. Zwar nicht mit Fahrrädern aber ich kenns 😅
Dann frage ich mich wieso du das Rad gekauft hast? es wird ja schon vorher sicherlich diese Mängel gehabt haben? Wie Caveman schon sagte hat der Verkäufer aber erstmal die faire Chance es auszubessern.
@DerCaveman ich weiß das der Typ das mit der Gangschaltung wusste das die im Arsch ist der sowelche Leute sind lächerlich und haben es nicht verdient einen Fahrrad laden zu haben der kriegt eine Fette Anzeige von mir reingedrückt wenn er nicht Kooperiert
Gewährleistung deckt nur Mängel ab die vorm und beim Kauf bereits bestanden haben.
Allerdings auch solche, die dem Kaeufer vor dem Kauf nicht aufgefallen sind. Dann bringt die Probefahrt dem Haendler auch keine Entlastung.
@SeinePestilenz lass es gut sein du hilfst mit deiner Frage nicht weiter!
Wenn dann allerdings nach 4 Wochen ein Kunde kommt und erzählt das Rad wäre hin obwohl es vorher komplett in Ordnung war dann kannst du schlecht dem Verkäufer die Schuld in die schuhe schieben.
Wenn es vorher tatsaechlich voellig in Ordnung war, natuerlich nicht. Die Beweislast liegt hier aber in den ersten 12 Monaten beim Haendler.
Wir haben solche Problemchen auch öfters, wie unten bereits erwähnt der Kunde der nach 4 Wochen dann angetrabt kommt und verlangt sein Geld zurück zu bekommen obwohl vorher durch unsere Hauseigene Radwerkstatt alles repariert wurde, wir bessern zwar kostenlos aus aber wir kennen halt auch unsere Pappenheimer die es leider immer wieder versuchen. :)
Wenn es fahrbereit war und überprüft wurde, dann gibts da auch nichts zum nachbessern.
Die Mängel sind danach aufgetreten.
Was soll denn dem Käufer an einem Fahrrad großartig nicht auffallen?
Deswegen sichern wir uns auch über die Werkstatt ab die die Räder repariert, die Zettel hängen ja nicht zu Dekozwecken an unseren gebrauchträdern.
Jetzt komm mal wieder runter! 'Fette Anzeige', das ist ja lachhaft! Du bist da im Zivilrecht unterwegs.
der kriegt eine Fette Anzeige von mir reingedrückt wenn er nicht Kooperiert
Fette Anzeige kannst du vergessen. Es liegt ja keine Straftat vor.
Du kannst ihn aber zivilrechtlich verklagen, wenn er die Haftung ablehnt. Dann entscheidet das Gericht, ob es tatsaechlich ein Gewaehrleistungsfall ist oder nicht.
Die Mängel sind danach aufgetreten.
Von der Beweislastumkehr bei der gesetzlichen Sachmaengelhaftung hast du aber schon mal gehoert, oder?
Klar hab ich das aber oftmals ist das offensichtlich und ziemlich leicht zu beweisen.
Ich rede aber hier nicht von 4 Wochen sondern von ein paar Tagen und von einer schon im Vorhinein kaputten Gangschaltung was man natürlich erst auf längeren Strecken bemerkt
Wie gehabt, wenn du rechtliche Schritte einleiten willst, bitte.. dann mach, aber dir wird man genau das gleiche sagen und zwar das du dem Händler die Chance einzuräumen hast den Mangel zu beheben.
@SeinePestilenz weil ich davon ausgegangen bin wie gesagt das er ein guter Typ ist und nicht falsch und anderen irgendein scheiße verkauft damit er es endlich nicht mehr hat
Ja das werde ich dann auch erstmal tun müssen alles andere würde ja nicht funktionieren
Nein, er muss es nicht zurücknehmen sondern muss nachbessern.
Der Händler darf nachbessern.
Also reklamier das und gib ihm die Gelegenheit zur Reparatur.
Erst nach 2 gescheiterten Versuchen kannst Du auf Geldrückgabe bestehen.
Würde ich nicht so machen. Die Gebrauchten in einem Radladen sind selten wirklich gut instand gesetzt, aber die Leute dort bringen dir anstandslos alles in Ordnung, was du beanstandest. Das kostet nichts.
Genau deswegen erwarten wir auch bei uns das die Kunden vorher immer erst eine Probefahrt machen damit es eben nicht zu sowas kommt ;)