Gartenarbeiten auf Mieter umlegen?


12.03.2025, 18:58

Der Haselnussbaum wurde regelmäßig von uns geschnitten, nun hat er ihn komplett abschneiden lassen.

2 Antworten

Der Vermeter darf Bäume,Sträucher und Hecken auf seinem Grundstück beseitigen oder fällen, wenn er die B25 endeteaumsatzung der Kommune einhält. Am 28.2. 25 endete diese Möglichkeit im gesamten Bundesgebiet. haben die Söhne also nach dem 28.2. die Fällung vorgenommen, dann kann der Mieter hier eine Anzeige beim Umweltamt lancieren. Der Vermieter kassiert dann einen Bußgeldbescheid.

Nun wurde ein Haselnussstrauch beseitigt, eine einmalige Arbeit, die nicht jedes Jahr wiederholt werden kann. Daher trägt der Vermieter selbst die Kosten und mag seinen Söhnen die 300€ auszahlen.

Wenn er nun die die Fällung unter Gartenarbeiten verbuchen will, dann könnte die Betriebskostenabrechnung 2025 im Jahre 2026 diese Kosten enthalten. Da es aber ein einmalige Arbeit ist, kann 2026 gegen die Positon Gartenarbeiten durch die Mieter Widerspruch erhoben werden.

Außerhalb der Betriebskostenabrechnung darf der Vermieter keine Kosten seinen Mietern für die Fällung auferlegen. Es steht sogar eine Straftat im Raum: Versuchter Betrug !

Kosten der Gartenpflege sind umlegbare Betriebskosten, wenn vertraglich vereinbart.

Zur Gartenpflege gehört auch das Fällen von Bäumen, WENN diese gefällt werden müssen weil sie morsch sind und eine Gefahr darstellen.

Mal ebenso 300 € für eine Baumfällung kassieren darf der Vermieter nicht.


Milko87 
Beitragsersteller
 12.03.2025, 19:15

Danke für die Antwort. Es standen seine Söhne vor der Türe und haben den Haselnussbaum komplett abgesägt. Warum erschließt sich mir nicht, es sieht furchtbar aus. Die Wurzel und kurze Stämme sind noch da.