Garantie Gewährleistung Teil wurde schon zwei mal zurück geschickt?

2 Antworten

Noch mal zum Händler schicken mit Erklärung wie hier.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Kaufm. Bildung und jahrelange Erfahrung mit Verbrauchern.

monster2305 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 10:30

Ok

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Leider ist die Datenlage dürftig und die Antwort nur generell möglich. Vielleicht handelt es sich nicht einmal um einen Mangel sondern nur um den technischen Stand der Produktion.

Rechtlich muss der Verkäufer die Mangelfreiheit beweisen. Dieses Mal ist die Reklamation mit einer Fristsetzung und der Androhung des Rücktrittes vom Kauf für den Fall des fruchtlosen Verstreichens papierschriftlich zu überreichen. Den Empfang auf einer Kopie abzeichnen lassen. Notwendigen Falls den Rücktritt erklären.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Oponn  08.07.2024, 11:14
Rechtlich muss der Verkäufer die Mangelfreiheit beweisen.

Nein, dass muss er nicht. Den Mangel selber muss schon der Käufer beweisen.

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GS2000  09.07.2024, 12:09
@Oponn

Da die Beweislastumkehr erst nach 12 Monaten erfolgt ist hier unkritisch der Händler in der Pflicht!

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Oponn  09.07.2024, 12:24
@GS2000

Zum einen fällt die Beweislastumkehr nach 12 Monaten weg, zum anderen geht es bei der Beweislastumkehr nicht darum, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Das spielt hier also keine Rolle.

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GS2000  10.07.2024, 11:48
@Oponn

Hier ist der KAuf unkritisch erst vor zwei Monaten geschehen und während dessen bereits zwei Mal reklamiert worden. Es reicht den Mangel zu behaupten, der VK muss die Mangelfreiheit belegen!

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Oponn  10.07.2024, 13:29
@GS2000
Es reicht den Mangel zu behaupten, der VK muss die Mangelfreiheit belegen!

Nein, wie kommst du darauf? Das ist immer noch falsch.

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