Dein Ansprechpartner ist die WEG über die Hausverwaltung. Du machst eine Zusammenstellung deiner Ansprüche, besprichst die mit der HV, die mit der WEG und parallel mit der Gebäudeversicherung. Der Wasserschaden wird im Normalfall mit der Versicherung abgerechnet und weitergehende Kosten (z.B. Mietausfall) mit der WEG über die Rücklagen. An die Versicherung kann man sich nicht wenden, denn man ist kein direkter Vertragspartner, das ist die WEG.
Für die Küche eignet sich Vinyl sehr gut. Wenn es verklebt wird kann man es nass wischen und wenn etwas herunter fällt gibt es keine Schäden im Boden und zudem kann man auch etwas ganz leicht zusammenkehren.
Einfach "Wärmedämmung unter einer Bodenplatte" bei google eingeben ... und schon kommt das Ergebnis.
Natürlich hört man von den tlw. guten Verdienstmöglichkeiten eines Immobilienmaklers, das kann schon ein gewichtiger Grund zur Ergreifung dieses Berufes sein. Es ist aber (auch) die Abwechslung innerhalb des Berufsbildes welches ihn so interessant macht. Mal Büro- mal Außer-Haus-Termine, nicht an den Bürotisch gefesselt sein und den Tag "frei" planen können, unabhängig von allgemein üblichen Bürozeiten, das ist für Viele ein zusätzlicher Grund.
Deine Frage ist, um eine genauere Antwort zu geben, nicht ausführlich genug. Willst du es nur als Kaufmann machen (also nur das finanzielle Risiko tragen) oder willst du selbst auch noch als Handwerker tätig sein?
Unabhängig davon benötigt beides eine fachliche Mindestqualifikation, die du nicht mal in (nur) den drei Jahren erreichen könntest, wenn du nur eine der benötigten Ausbildung machen würdest.
Hast du denn auch so viel Geld parat um das Objekt inkl. aller Kaufgebühren kaufen zu können und dann auch noch sämtliches Geld für die Umbau- bzw. Renovierungskosten?
Manchmal ist es gut angelegtes Geld wenn man Mitglied in einer der Wohnungs-Genossenschaften ist. Dann bekommt man bevorzugt eine Wohnung.
Beim Wohnen entsteht immer Feuchtigkeit, die sich gerne an den kälteren Innenwänden/Ecken ablagert und dann auch mal Schimmel entstehen lässt. Wände und Tapeten können geringe Mengen an Feuchtigkeit "verarbeiten", wird Ihnen die Möglichkeit aber durch zuviel Farbe auf den Tapeten genommen, entsteht dieser Schimmel.... und danach sieht es auf dem Bild auch aus. Wie häufig wurde die Wand denn schon gestrichen?
Schimmelentferner ist teuer und enthält zum Aufhellen Chlor/Wasserstoffsuperoxid und ist daher nicht unbedingt als gesund anzusehen. Billiger und besser ist da völlig normaler Spiritus, auch der stellt eine saure "Umgebung" her die die Sporen des Schimmels nicht vertragen. Mit dem Zerstäuber ordentlich auftragen und danach gut lüften. Niemals mit dem Schwamm verreiben, das verteilt das Ganze nur noch mehr. Abtupfen mit einem Tuch, dieses dann außerhalb des Hauses entsorgen. Unbedingt sollte aber die Tapete entfernt werden. Es sieht zudem so aus, dass der Schimmel auch schon unter der Leiste ist. Also diese besser auch entfernen und entsorgen. Viele Leisten bestehen aus Pressspan, das saugt und ist ein guter Nährboden für Schimmel.
Das macht die Situation nicht besser und/oder einfacher, aber ja, es geht vielen Anderen auch so. Wenn ich als vermieter/Makler eine kleine Wohnung einstelle, dann bekomme ich ca. 200 Anfragen nur in den ersten Stunden und ich weiß, dass in der Region nicht mehr als ca. 10 Wohnungen derselben Größe angeboten werden, also muss es zwangsläufig für mind. 190 eine Absage geben.
Und auf was sind die Styroporplatten befestigt? Dort sollten doch zumindest Rigipsplatten sein, eher noch "Holzplatten/Leisten". Denn auf "irgendwas" muss ja das Lehm-/Strohgemisch gelegt worden sein, so zumindest bei mir. Also ist ein Hohlraumdübel das passende oder ein Haken mit sehr langem Gewinde.
Es könnte sich um (nahezu übliche) Setzrisse handeln, die durch die Bewegung des Hauses (Holzkonstruktion) enstehen. Es hört sich hohl an? dann hat sich der Putz von der Wand gelöst. Irgendjemand hat dann die Decke (beim sanieren?) mit der Wand "verbunden" (beim verputzen) und das dürfte nicht sein. Wenn man nur Putz verwendet, macht man üblicherweise einen "Kellenschnitt". Dabei trennt man die Wand von der Decke um genau so etwas zu verhindern. Gewebe wäre eine Möglichkeit einigermaßen Abhilfe zu schaffen, aber das geht nur wenn neu verputzt wird. Um die Arbeit gering zu halten, füllt man die Stellen (wie schon vorgeschlagen wurde) mit Acryl und streicht drüber.
Dein persönliches "Problem" auf die anderen zu "übertragen" ist natürlich nicht so einfach und findet im Normalfall eher seltener Verständnis. Aber Nichtsdestotrotz kann/sollte/darf man das den anderen Mitbewohnern nicht verschweigen. Bei einer evtl. Vorstellung würde ich das Thema dezent ansprechen und dann sehen, wie die Reaktion so ist. Allgemein hat man ja eher Besuch und Sex wenn die anderen WG-Mitbewohner nicht da sind. Und wenn Rücksicht genommen wird, wird das auch so umgesetzt und nicht dann wenn du da bist. Wenn du schweigst hilft dir das definitiv nicht.
Es ist finanziell eng? dann einfach an den Vater des Kindes wenden ... oder?
Das fehlende Bild könnte eben schon der Grund sein wieso sich niemand meldet. Wenn jemand schon ein Profil anlegt und es dann nicht mal vollständig ausfüllt, dann bin ich da auch immer skeptisch und lege die "Bewerbung" eher unter den Stapel. Ein Charakter lässt sich halt tlw. auch aus einem Bild ableiten.
Das nichterstellen eines Protokolls hat theoretisch für beide Parteien Nachteile. Der Mieter kann den Auszugszustand nicht "beweisen", der Vermieter aber ebenso nicht. Ist kein Protokoll da, kann der Vermieter aber eben auch keine Mängel beweisen. Das müsste schon ein gravierender versteckter (!) Mangel sein, damit ein Vermieter da noch etwas fordern könnte. Will er noch etwas bzgl. Mängel fordern, so wäre es an ihm selbst gewesen ein Protokoll anzufertigen, so hat er Pech gehabt. Er ist auch in der Beweispflicht, dass die erkannten Mängel nicht von den Vermietern beim Einzug verursacht wurden, sondern von euch. Im Streitfall sagt ihr ..."es wurde kein Protokoll angefertigt, da es keine Mängel gab".
Antworten hast Du ja schon einige. Letztendlich ist es aber für eine Privatperson nahezu unmöglich eine Erweiterung eines FNP "anzustoßen". Gemeinden möchten eh gerne wachsen (Mehreinnahmen Steuern) und sind im Normalfall eh interessiert möglichst viel etwaiges Bauland "in der Hand zu haben". Dieses wird dann vorab als Bauerwartungsland bezeichnet. Ist dieses Land nicht im Besitz/Eigentum der Gemeinde, so ist ein Zugriff darauf auch noch mal (auch zeitlich) aufwendiger. Grundstücke erwerben, vermessen/aufteilen, erschließen (Wasser, Strom, Zufahrten etc.), Anwohneranträge usw., all das ist sehr sehr zeitaufwendig. Da gehen Jahre ins Land und nichts passiert, aber man selbst ist ja sicher daran interessiert zeitnah zu bauen. Abhaken ist wohl der reelste Ratschlag den man da geben kann.
Schau mal auf dein Navigationsgerät (sofern vorhanden) im Auto. Da lässt sich die aktuelle Höhe auch ablesen. Nennt sich "...m über/unter Meereshöhe". Und wie es User ChristianLE schon geschrieben hat, gibt es Messpunkte an/um einem (Bau-)Grundstück. Von dort lässt sich eine Messung vornehmen und die abgelesenen Werte kann dann der Architekt entsprechend umsetzen und kann so erkennen wie sich das Gebäude in der Umgebung einfügt. Im "Extremfall" müsste ein Hügel dann auch mal abgetragen werden.
Selbstverständlich bietet man ihr "Miete" an. Sie hat ja geerbt, nicht Du. Wenn ihr beide eine Wohnung gemietet hättet, müsste ja auch jeder seinen Teil bezahlen und dieser hälftige Anteil (je nach finanz. Möglichkeit/Aufteilung) sollte/könnte der angebotenen Höhe entsprechen. Ob sie das dann letztendlich annimmt steht ja dann auf einem anderen Blatt.
Eine Immobilie unterliegt ja der Abnutzung und muss daher für die Instandhaltung Einnahmen generieren. Das "gezahlte" Geld sollte also nicht als "Bereicherung" der Freundin angesehen werden.
Es handelt sich hier um eine Einkreisheizung. Das bedeutet, dass die Heizkörper "in Reihe" verbunden sind und der vorherige Heizkörper somit immer die nachfolgenden beeinflusst. Und bei dieser "Art" gibt es im Normalfall tatsächlich "nur" die Möglichkeit "am höchst" gelegen Heizkörper zu entlüften.