Für welche Zahlungsverweigerungen und Weigerungen gibt es Erzwingungshaft?
9 Stimmen
6 Antworten
Bei Schulden jeglicher Art ist es im Gesetz vorgesehen, wird aber in der Praxis kaum mehr angewendet, weil ein Gläubiger durch Lohnpfändung oder Kontopfändung schneller an sein Geld kommt.
Das stimmt nicht.
§802l ZPO:
(1) Kommt der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nach oder ist bei einer Vollstreckung in die dort aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten, so darf der Gerichtsvollzieher...
In § 802 l ZPO geht es um Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers. Das hat nichts mit der Möglichkeit zu tun, bei Verweigerung der Vermögensauskunft Erzwingungshaft anzuordnen.
Ja, ich hatte deinen Kommentar zuerst etwas falsch verstanden. Trotzdem ist die Erzwingungshaft vorgesehen. Unter welchen Voraussetzungen ist bei der Aussage erst mal unwichtig. Ich wollte in meiner Antwort ja auf etwas anderes lenken.
für jede Art von Bußgeld welches nicht gezahlt wird kann Erzwingungshaft erfolgen.
Ich habe bereits mehrere Anträge gestellt für z.B. Schulpflichtverletzungen, Verkehrsordnungswidrigkeiten, Nichtabgabe von EV. Nichtzahlung des von der ehemaligen GEZ verhängter Bußgelder (die können Bußgelder ausstellen bis 1000,- Euro. (steht im Staatsvertrag) Ca. 6 Mio Euro Kosten werden jedes Jahr verwandt um Menschen in Erzwingungshaft zu halten.
Das Problem ist nicht die Zahlungsverweigerung, deshalb ist noch niemand in den Knast gekommen. Erzwingungshaft kann im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens von jedem Gläubiger für den Fall beantragt werden, dass der Schuldner nach erfolgloser Vollstreckung (einschließlich Pfändungsversuchen) die eidesstattliche Abgabe einer Vermögensauskunft verweigert. Sie kann längstens 6 Monate dauern.
Erwingungshaft kann angeordnet werden, wenn ein Bußgeld nicht gezahlt wird (§ 96 OWiG) oder wenn sich jemand weigert, im Vollstreckungsverfahren die Vermögensauskunt abzugeben (§ 802g ZPO).
Für die Nichtzahlung des Rundfunkbeitrags kann keine Erzwingungshaft angeordnet werden.
Gerade? Für nichts von all dem, die JVAs nehmen wg. Corona keine Häftlinge an weil es eine 14tage Quarantäne gibt und sie keine plätze haben :)
Vorgesehen ist es nur dann, wenn die Abgabe der Vermögensauskunft verweigert wird.