Zu viel Schwarzfahren Polizeiliches Führungszeugnis?

2 Antworten

NEIN!

Wenn du nach dem Jugendgerichtsgesetz (bis maximal 21 zur Tatzeit) verurteilt wirst, landet - egal was - im Erziehungsregister.

Wenn du nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wirst (Strafbefehl gilt auch), landet es im Bundeszentralregister.

Das polizeiliche Führungszeugnis hingegen enthält nur die Einträge aus dem Bundeszentralregister, die bei geldstrafen über 90 Tagessätzen liegen und Haftstrafen (auch zur Bewährung). In der Regel liegt man bei Schwarzfahren weit unter der 90-Tage-Grenze.

Selbst im erweiterten polizeilichen Führungszeugnis (Erzieher, Sozialarbeiter...) steht es nicht, die Erweiterung betrifft Delikte im Bereich Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Kindesmißhandlung u.ä.

Wenn man deswegen verurteilt wird (z.B. zu Sozialstunden) dann kommt es auch ins Polizeiliche Führungszeugnis: ja.


shy999  12.09.2014, 03:39

einfach falsch

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