Führerschein bezhalt bekommen von Chef und Kündigung, wie kann ich es regeln?

6 Antworten

Wie ist die genaue Formulierung der Rückzahlungs-Vereinbarung?

Wie hoch waren die Kosten für die Fahrschule?

War das während der Arbeitszeit?

Wie lange hat es gedauert? Hier ist nur die tatsächliche Dauer der Theorie-, Fahrstunden gemeint, die innerhalb der Arbeitszeit lagen.

Das ist wichtig.


Kejlakann 
Beitragsersteller
 10.07.2024, 14:56

Ich musste es immer vor oder nach der Arbeit machen was mit Lappen verbunden war . Regeln sind 1 Jahr 100 % 2 Jahr 100 % 3 Jahr 80 % 4 Jahr 75 Prozent Rückzahlung. Veinbarung in Vertrag Scheint als eine aus dem Internet . Ab Juni letzten Jahr Theorie uns am 8 Dezember habe ich geschafft bei 2 versuch den führerschein . Ja die gesamte kosten weiß ich nicht, ich habe mehrere Rechnungen bekommen aus der Fahrschule aber nie einen gesamten, wenn ich alle Rechnungen zusammen gerechnet habe wsr das um die 5500 Euro

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Ortogonn  10.07.2024, 15:38
@Kejlakann

Da die Dauer der Weiterbildung komplett in der Freizeit liegt, kann sie nicht mehr als Grundlage für die Einstufung der Rückzahlung genutzt werden.

Lediglich der Betrag ist also relevant. Wenn dir die Gesamthöhe der Kosten nicht mitgeteilt wurde, sehe ich hier bereits den ersten schwerwiegenden Fehler, der zur Nichtigkeit der Zurückzahlungsklausel führen kann.

Die Bindungsfrist ist hier viel zu lang angesetzt. Allein darin sehe ich bereits die komplette Unwirksamkeit begründet, da es dich einseitig viel zu sehr benachteiligt.

https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Rueckzahlungsklausel-muss-differenzieren~.html

https://www.juraforum.de/lexikon/rueckzahlungsklausel-weiterbildungskosten

Schau einmal hier rein:

https://www.arbeitsrechtsiegen.de/artikel/rueckzahlung-von-fortbildungskosten-fuer-fuehrerscheinerwerb/

und das lag sogar in der Arbeitszeit.

Wenn es hart auf hart kommt, wird es wohl vor Gericht landen. Ich sehe hier aber sehr gute Chancen für dich, da komplett ohne Rückzahlung rauszukommen.

Maximal 6 Monate, wohl eher 3 Monate, Bindungsfrist wären bei deinem Fall angemessen gewesen, da nur rund 5000 Euro Kosten und keine bezahlte Freistellung angefallen sind.

Das Ganze stellt keine Rechtsberatung dar und ist nur meine persönliche Ansicht.

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guitschee  10.07.2024, 20:30
@Ortogonn

Dein letzter Link ist sehr interessant, Zitat:

Sie muss den genauen Betrag der Weiterbildungskosten,

enthalten...

Damit dürfte das komplett ungültig sein, dass dieser Betrag nie genannt wurde...

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Ortogonn  11.07.2024, 07:41
@guitschee

Das ist auch meine erste Annahme.

Zusätzlich zur völlig unangemessen Dauer der Bindung.

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was wurde denn vereinbart ? normalerweise wird dann über mindestens Arbeitszeit z.b. von 2 Jahren vereinbart.

Ansonsten lass sich doch kündigen..


Kejlakann 
Beitragsersteller
 10.07.2024, 14:59

Ich kann das nicht, ich war immer korrekt, obwhol er nicht immer war .das problem ist auch und sowie jetz zb. Habe starke allergie gegen Reinigungsmittel bekommen und habe trotzdem gearbeitet . Ich will einfach es hinter mir haben, das geht job tut mir mit kopf nichts gutes ...

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Kejlakann 
Beitragsersteller
 10.07.2024, 15:04

1 Jahr 100% 2 Jahr 100% 3 Jahr 80 % 4 Jahr 75 % Rückzahlung

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Die Zahlungsmodalitäten sollten im Fortbildungsvertrag oder Ergänzungsvertrag geregelt sein.

Normalerweise müsstest du die Kosten nur anteilig zurückzahlen. Wenn keine Möglichkeit zur Ratenzahlung vereinbart wurde, musst du auf den guten Willen deines noch Arbeitgebers hoffen, dass er sich darauf einlässt.

Ansonsten bestünde immer noch die Möglichkeit einen Kredit bei der Bank zu beantragen, wenn dein Arbeitgeber eine Ratenzahlung nicht genehmigt.

emesvau

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – HR-Manager, Ausbilder

Kejlakann 
Beitragsersteller
 10.07.2024, 15:05

Wenn ich es nicht bezahlen kann geht das dann später zur Inkasso oder?

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emesvau  10.07.2024, 15:06
@Kejlakann

Im schlimmsten Fall, kann das passieren.

Bevor es aber zu einem Inkasso kommt, kannst du - wie gesagt - einen Kredit bei einer Bank beantragen und deinen ehemaligen Arbeitgeber das Geld geben. Die Raten zahlst du dann an die Bank, anstatt deinen Arbeitgeber.

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Kejlakann 
Beitragsersteller
 10.07.2024, 15:10
@emesvau

Ich bin gerade seid April mit meiner Privatinsolvenz durch... ich glaube nicht das ich einen Kredit bekomme .. War allerdings notwendig gewiesen da ich durch meinem letzten Arbeitgeber Rückzahlungen in meiner Krankenkasse hatte und die nicht begleichen konnte

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Kejlakann 
Beitragsersteller
 10.07.2024, 15:11
@emesvau

Aber vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Zuerstmal, möchte ich dir empfehlen zu bleiben.

Es ist ein wichtiger Schritt ins Erwachsenenleben und Entwicklung der Persönlichkeit, dass man eine angefangene Sache durchzieht. und nicht so schnell aufgibt.

Versuche etwas zum positiven zu verändern und halte noch wenigstens sol lange durch, bis du dir einen anderen Job suchen kannst, ohne den Führerschein zurückbezahlen zu müssen. 😊


Kejlakann 
Beitragsersteller
 10.07.2024, 15:02

Ich würde es gerne machen das Problem wächst aber auch solange zuhause, ich habe 2 kleine Kinder.. Mir wurde versprochen nur 4 Stunden an Tag und zwischendurch Vertretung. Mittlerweile fange ich um 3/4 morgen habe Feierabend gegen 11 und um 16 Uhr muss ich los fahren und Vertretungen durchziehen . Ich habe jetz zb. Das 1 mal Krankschreibung abgegeben für 4 Tage weil ich so eine starke allergie entwickelt habe für das Reinigungsmittel das meine Finger taub sind, bin mit entzündeten fingern 3 Wochen auf der Arbeit gewesen und jetz ist das größte Problem meine 4 tage Krankschreibung.

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Sprich am besten mit dem Arbeitgeber und biete ihm eine angemessene Ratenzahlung (300 Euro?) an. Dann musst Du abwarten, was er dazu sagt.

Ich denke, er wird sich auf eine Ratenzahlung einlassen. Der will ja sein Geld wieder haben.