Extra Prüfung bei BE Führerschein?

5 Antworten

Klasse BE ist eine eigene Fahrerlaubnisklasse, es muss eine zusätzliche praktische Fahrprüfung abgelegt werden.

Dann gibt es noch die Klasse B mit Schlüsselzahl 96, dabei handelt es sich um keine eigene Fahrerlaubnisklasse sondern um eine Erweiterung der Klasse B, deshalb muss bei B96 keine zusätzliche Prüfung absolviert werden. Nach einem Lehrgang an der Fahrschule bekommt man eine Bescheinigung, mit dieser kann man dann zur Führerscheinstelle und die Schlüsselzahl 96 in seinen Führerschein eintragen lassen. 

Erst einmal, Gratulation! Du musst eine extra Prüfung ablegen! Einparken mit Hänger etc.

Für BE gibt es eine extra Fahrprüfung wen man die Klasse beantragt hat für Übungsstunden gibt es überhaupt keinerlei Füherschein . 

Hier mal alle drei B Klassen im Überblick  :

B__ Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge – mit einer zulässigen Gesamtmasse
von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige
Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

BE_ Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

Für schwerere Anhänger gibt es die Möglichkeit, lediglich eine Fahrerschulung nach B 96 zu machen. Erfasst sind hiervon alle Anhänger über 750 kg zGM hinter einem Kfz der Klasse B, sofern die zGM der Fahrzeugkombination 4.250 kg nicht übersteigt. Zahlreiche Wohnwagengespanne fallen in diese Kategorie

Hast du denn den BE überhaupt beantragt?

Es fallen wieder Übungsfahrten an .. dann 3 Überland, 1 Autobahn und 1 Nachtfahrt... danach dann wieder eine praktische Prüfung. Eine theoretische Prüfung gibt es nicht. 

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite seit über 20 Jahren im Büro einer Fahrschule

Für BE musst du nur Praktische Prüfung machen und einige Fahrstunden z.B. Nachtfahrt, Landstraße und Autobahn