Gas-Abschlag zahlen?
Hallo zusammen,
ich bin zum 06.12.22 bei meinem Grundversorger angemeldet worden und möchte mich rückwirkend, das wurde mir auch zugesagt, bei einen anderen Versorger anmelden.
Ich soll aber nun im Januar den Abschlag für Dezember bezahlen, muss ich das machen wenn ich rückwirkend abgemeldet werde?
Oder sollte man zahlen und bekommt das Geld bei der Endabrechnung wieder? Falls überhaupt eine Abrechnung erstellt wird, da ich so abgemeldet werde als hätte ich nie Gas von denen bezogen.
Liebe Grüße
2 Antworten
- Das mit der rückwirkenden Anmeldung beim anderen Versorger kannst Du wohl vergessen. Geredet und versprochen wird viel, was in der Praxis dann gar nicht zu halten ist.
- Rückwirkend Abschlag für Dezember zahlen? Zahlt den Dezember-Abschlag nicht der Staat? Wie auch immer, in der Endabrechnung muss sich ergeben, dass Dir der Abschlag für Dezember vergütet wird, wenn Du ihn jetzt evtl. doch bezahlen musst.
- Eine Abrechnung wirst Du vom Grundversorger ganz bestimmt bekommen.
- Was mich interessieren würde: Wo bekommt man derzeit Gas günstiger, als beim Grundversorger? Kannst Du mir Deinen Lieferanten nennen, denn da wäre ich auch sehr interessiert. Oder zumindest, wie viel Du im neuen Vertrag für Gas bezahlt (Cent/kwh). Das wäre nett.
Du kannst dich nicht rückwirkend anmelden. Du bist beim Grundversorger, bis du einen anderen Anbieter hast. Daher musst du beim derzeitigen Anbieter auch zahlen.
Dann erfolgt- selbst wenn es nur für wenige Tage war, eine Abrechnung und du bekommst ggf. Geld zurück.
Hatten wir auch, Anbieterwechsel, der neue Anbieter konnte nicht zum 01. des Monats die Versorgung sicherstellen- also waren wir 10 Tage beim Grundversorger.
"Der Wechsel zu Ihrem gewünschten Versorger kann jedoch relativ kurzfristig von statten gehen, denn die Kündigungsfrist der Grundversorger beträgt zwei Wochen." Wo bitte finde ich das, was du geschrieben hast mit rechtlicher Grundlage?
Wichtig zu wissen: Nach dem Einzug in eine neue Wohnung oder in ein neues Haus können Sie noch sechs Wochen lang Strom und Gas rückwirkend anmelden. Verpassen Sie auch diesen Zeitraum, gelten die vertraglich festgelegten Konditionen und Kündigungsbedingungen des Grundversorgers.
Dann wäre es hilfreich gewesen, du hättest dazugeschrieben, daß du neu eingezogen bist.
Du kannst dich 6 Wochen rückwirkend woanders anmelden.